Saturday, October 1, 2022

„Kleine Kanalratte“: Türkischer Präsident Erdogan stellt Strafanzeige gegen FDP-Vize Kubicki – und der gießt weiter Öl ins Feuer!

Berliner Kurier „Kleine Kanalratte“: Türkischer Präsident Erdogan stellt Strafanzeige gegen FDP-Vize Kubicki – und der gießt weiter Öl ins Feuer! BK - Gestern um 11:28 | 280 Journalismus unterstützen „Kleine Kanalratte“: Türkischer Präsident Erdogan stellt Strafanzeige gegen FDP-Vize Kubicki – und der gießt weiter Öl ins Feuer! Nicht nur als Bundestagsvize und FDP-Parteivize ist Wolfgang Kubicki die Nummer zwei, auch als zweiter prominenter Deutscher bekommt er die Wut des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan wegen Schmähworten zu spüren. Auf einer Wahlkampfveranstaltung hatte Kubicki Erdogan als „kleine Kanalratte“ bezeichnet. Das ließ der Regierungschef nicht auf sich sitzen! Über einen Kölner Rechtsanwalt stellte Erdogan Strafanzeige gegen den FDP-Politiker wegen Beleidigung. Der Anwalt für Strafrecht, Mustafa Kaplan, sagte der Deutschen Presse-Agentur, er habe im Namen Erdogans bei der Staatsanwaltschaft in Hildesheim Strafanzeige wegen Beleidigung und Verleumdung gestellt. Eine Sprecherin der Behörde sagte, die Strafanzeige sei am Donnerstag nach Dienstschluss eingegangen – gestellt worden sei sie insbesondere wegen Beleidigung und Verleumdung. Kubicki hatte Erdogan als „kleine Kanalratte“ bezeichnet und in diesem Zusammenhang die türkische Flüchtlingspolitik scharf kritisiert. Laut Nachrichtenmagazin Spiegel erklärt Kaplan im siebenseitigen Schreiben, die Bezeichnung „Kanalratte“ müsse man so verstehen, dass Erdogan ein Mensch sei, „der als sittlich verwahrlost, moralisch heruntergekommen und Ekel hervorrufend angesehen wird“. Es gehe Kubicki nicht um sachliche Kritik, sondern allein um Diffamierung. Verschärfend komme hinzu, dass der Ausdruck für Erdogan „auch aus religiösen Gründen“ schwer hinzunehmen sei. Es handele sich um einen „rechtswidrigen Angriff auf die Ehre einer anderen Person.“ Kubicki habe außerdem Erdogan indirekt unterstellt, Flüchtende als Druckmittel gegen den Westen einzusetzen, was nachweislich unwahr sei. Kubicki nimmt die Anzeige locker: „Die Tatsache, dass Herr Erdogan seit Beginn seiner Amtszeit im Jahr 2014 rund 200.000 solcher Verfahren hat einleiten lassen, sagt eigentlich schon alles. Ich sehe jedenfalls einer möglichen juristischen Auseinandersetzung mit Gelassenheit entgegen“, sagte er am Freitag. Im Gegensatz zur Türkei sei Deutschland ein Rechtsstaat, in dem die Meinungs- und Äußerungsfreiheit zentralen Verfassungsrang habe. Zur Wortwahl „kleine Kanalratte“ hatte er ergänzt: „Eine Kanalratte ist ein kleines, niedliches, gleichwohl kluges und verschlagenes Wesen, weshalb sie auch in Kindergeschichten als Protagonistin auftritt (‚Kalle Kanalratte‘, ‚Ratatouille‘).“ Das Auswärtige Amt distanzierte sich unterdessen von den Äußerungen des FDP-Politikers – wenn auch nur indirekt. Ein Sprecher erläuterte die grundsätzliche Haltung seines Ministeriums, wonach der Umgang mit Repräsentanten anderer Staaten „respektvoll“ sein müsse. „Insofern haben beleidigende Äußerungen im internationalen Umgang und in unserer Kommunikation keinen Platz.“ Kubicki ist nicht der erste deutsche Prominente, der von Erdogan vor Gericht gezerrt wird. 2016 hatte der Präsident den Satiriker Jan Böhmermann verklagt, weil der ihn in einem im ZDF vorgetragenen Gedicht beleidigt hatte.