Sunday, November 26, 2023
Migrations-Problem verdrängt - „Einreise ist zu verweigern“: Verfassungsrechtler räumt mit Asyl-Schummel auf
Migrations-Problem verdrängt - „Einreise ist zu verweigern“: Verfassungsrechtler räumt mit Asyl-Schummel auf
FOCUS Online • 49 Mio.
"Einreise ist zu verweigern": Verfassungsrechtler Hans-Jürgen Papier räumt mit Asyl-Schummel Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgericht Hans-Jürgen Papier setzt die Regierung unter Druck. Er nennt das Asylrechtssystem „untauglich“ - und das schon seit Jahren.
Verfassungsrechtler Papier wirft der Politik vor, das Problem mit Asyl und Migration seit Jahren verdrängt zu haben. In einem Interview mit der „Welt am Sonntag“ attestiert Papier der deutschen Bevölkerung, dass ihr das Problem immer bewusst gewesen sei. Die Politik hingegen habe es verdrängt. Schlimmer noch: deutsche Regierungen hätten es „verschwiegen“ und „vor sich hergeschoben“. Und genau das würde sich nun rächen, so Papier.
Aufgrund der aktuell hohen Zahlen und unter dem wachsenden Druck der Bevölkerung gelangen die Themen Asyl und Migration nun zwar wieder in der Fokus der Politik. Trotzdem bezweifelt der Verfassungsrechtler, dass es nun eine „zielführende und rasch wirkende Lösung in Europa und auf nationaler Ebene“ geben werde.
Papier räumt mit Asyl-Schummel auf
Papier wird nach einer Aussage von Bundesinnenministerin Nancy Faeser gefragt. Sie behauptet, dass eine Person, die an der deutschen Grenze um Asyl bitte, Anspruch darauf habe, dass der Asylantrag in Deutschland geprüft werde.
Doch dieser Rechtsauffassung widerspricht Papier in der „Welt am Sonntag“ vehement. Papier sagt: „Das ist so ein Narrativ, das die Politik sich angeeignet hat, dass jedem Mann oder jeder Frau auf dieser Welt die Einreise in die Bundesrepublik zu gestatten ist.“
Aber: „Die überwiegende Auffassung der Politik und auch der Rechtspraxis besagt, dass mit der Anzeige, man werde einen Asylantrag stellen, die Einreise legal vollzogen werden kann. Aus dem damit verbundenen vorläufigen Aufenthaltsrecht wird dann faktisch oder auch aus Rechtsgründen vielfach ein Aufenthalt von unüberschaubarer Dauer. Das Problem dabei: Es handelt sich vielfach um illegale, rechtswidrige Migration, für die das Asylrecht zweckentfremdet als Türöffner dient.“
„Personen ist die Einreise zu verweigern, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat einreisen“
Rumms! In Wirklichkeit darf Deutschland die Migranten an der Grenze zurückweisen. „Der Paragraf 18 Absatz 2 des Asylgesetzes der Bundesrepublik Deutschland besagt, dass Personen die Einreise zu verweigern ist, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat einreisen. Dazu gehören alle EU-Staaten und die Schweiz“, sagt Papier.
Das Fazit des Verfassungsrechtlers: „Deutschland ist also ausnahmslos von sicheren Drittstaaten umgeben. Man hat nun Grenzkontrollen eingeführt. Doch was nutzen die, wenn sie nicht zu Zurückweisungen führen?“
Eine Frage, die sich angesichts der Zahlen nicht nur der Verfassungsrechtler stellt, sondern auch ein Großteil der deutschen Bevölkerung.