Monday, November 27, 2023

Finanzjongleuren der Ampel - Regierung in der Haushaltskrise und keine Einigung in Sicht

PCLMedia Finanzjongleuren der Ampel - Regierung in der Haushaltskrise und keine Einigung in Sicht 3 Std. Aus Sicht von FDP-Fraktionschef Christian Dürr will seine Partei an der Verankerung der Schuldenbremse im Grundgesetz festhalten. Es sei ihm aber bewusst, dass sie damit "eher alleine steht". Sein SPD-Kollege Rolf Mützenich sieht unterdessen auch für das kommende Jahr Gründe, eine Notlage auszurufen. Nach dem Karlsruher Haushaltsurteil klafft eine große Lücke im Bundeshaushalt Die FDP steht nach Angaben ihres Fraktionschefs im Bundestag, Christian Dürr, nach dem Karlsruher Haushaltsurteil fest zur Schuldenbremse. "Ich bin mir dessen bewusst, dass die FDP mit ihrer sehr klaren Haltung, die Schuldenbremse muss fest bleiben im Grundgesetz, eher alleine steht", sagte er am Sonntagabend in der ZDF-Sendung "Berlin direkt". Das sei aber ein Grund, Teil der Ampel-Koalition zu bleiben. Es sei bekannt gewesen, dass die SPD und die Grünen bei dem Thema eine andere Meinung hätten. Er wundere sich aber über manche Äußerungen aus der Unionsfamilie und auch von Ministerpräsidenten, "die sagen, die Schuldenbremse muss man schleifen und weichen". Er halte das für falsch. Die CDU-Länderchefs in Berlin, Sachsen-Anhalt und Sachsen hatten sich zuletzt offen für eine Reform der Schuldenbremse gezeigt. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff etwa sagte dem "Stern", die Schuldenbremse müsse bleiben. "Aber für sehr wichtige Zukunftsinvestitionen in Wirtschaft, Technologie und Wissenschaft müssen verfassungskonforme Möglichkeiten gefunden werden, diese zu realisieren." Dürr sagte am Sonntag, es gebe im Bund und in den Ländern kein Einnahme-, sondern ein Ausgabenproblem. Die Bundesregierung werde nun darüber verhandeln, an welchen Stellen gespart werden könne. Die "Allgemeine Zeitung" merkt zur Schuldenbremse an: "Es ist ein Erfolg der Union, dass sie den Finanzjongleuren der Ampel ihre Grenzen aufgezeigt hat. Doch liegt es auch in ihrem Interesse, die Schuldenregel jetzt an die Anforderungen der Gegenwart anzupassen. Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, hat das als erster CDU-Länderchef sehr klar ausgesprochen, inzwischen sind ihm Reiner Haseloff und Michael Kretschmer gefolgt. Das gibt Anlass zu Hoffnung." SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich sieht unterdessen auch für das kommende Jahr Gründe, eine Notlage auszurufen. Natürlich wolle er nicht sehenden Auges in eine erneute Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gehen, sagte er am Sonntagabend in der ARD-Sendung "Bericht aus Berlin". "Aber ich will schon mit den politisch Verantwortlichen darüber reden, ob wir in normalen Zeiten leben. Und ich glaube nicht, dass wir in normalen Zeiten leben. Deswegen ist es auch kein normaler Haushalt." Auf Nachfrage, wie er die Notlage für 2024 inhaltlich begründen wolle, nannte Mützenich den Krieg in der Ukraine und die Lage in Nahost, von der unklar sei, ob sie sich zu einem Regionalkrieg entwickeln werde. "Und diese auch gesamten Dinge, denen sich der Staat stellen muss, aber wo er sozusagen auch nicht die alleinige Kontrolle hat – das gibt schon eine Chance, auch diese Ausnahmeregelung in Artikel 115 noch mal zu ziehen." Nach dem Karlsruher Haushaltsurteil klafft eine große Lücke im Haushalt. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Umwidmung von Krediten von 60 Milliarden Euro im Haushalt 2021 für nichtig erklärt. Deswegen will die Ampel-Koalition für dieses Jahr die Ausnahmeregelung der Schuldenbremse nutzen. Lindner hatte am Donnerstag angekündigt, er werde dem Kabinett in der kommenden Woche einen Nachtragshaushalt vorlegen. Die Bundesregierung werde dem Bundestag vorschlagen, eine außergewöhnliche Notlage zu erklären. Damit sollen in diesem Jahr bereits genutzte Kredite nachträglich rechtlich abgesichert werden. Die "Berliner Morgenpost" schreibt zum Haushaltschaos der Ampel: "Es gab eine Sache, mit der die Bundesrepublik stets punkten konnte. Man konnte sich auf Zusagen verlassen. Nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts ist das anders. Das Reagieren auf den Richterspruch lässt viele ratlos zurück. Aus dem Ausland schaut man verwundert auf das eigentlich ordnungsliebende Deutschland. Hinter zugesagten Förderungen sind nun viele Fragezeichen. Für die einzelnen Regionen, in denen die Investitionen getätigt werden sollen, kann die Hängepartie zu einem bösen Erwachen führen. Deutschland aber steht auch im Wettbewerb in der Frage, wo auf der Welt Unternehmen investieren. Schon die nach dem Haushaltsurteil entstandene Unsicherheit ist Gift für das Ansehen der Bundesrepublik. Sollten Förderungen zurückgenommen werden müssen, würde das dem Land langfristigen Schaden zufügen." Nach der im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse wird dem Bund eine Nettokreditaufnahme in Höhe von maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gestattet. Er kann aber eine Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen. Solche waren mit der Corona-Pandemie und den Folgen des russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine gegeben.