Saturday, January 6, 2024

Doppelbesteuerung der Renten noch nicht vom Tisch

Merkur Doppelbesteuerung der Renten noch nicht vom Tisch Artikel von Dieter Tannert • 2 Std. Eine doppelte Besteuerung der gesetzlichen Renten ist nach wie vor nicht beseitigt. Eine Änderung ist notwendig, da die derzeitige Regelung zu einer mehrfachen Besteuerung führen kann. Dass eine doppelte Besteuerung bei der Rente überhaupt möglich ist, ist einer gesetzlichen Änderung aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2002 geschuldet. Um eine ungleiche Besteuerung von Rentnern und Pensionsempfängern zu beseitigen, war dem Gesetzgeber aufgetragen worden, eine verfassungskonforme Regelung zu finden. Die daraufhin vorgenommene gesetzliche Änderung führte aber dazu, dass nun auf Seiten der Empfänger von gesetzlichen Renten eine mehrfache Besteuerung vorliegen konnte. Denn die Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung konnten nicht voll bei der Steuer abgesetzt werden, andererseits mussten aber die Auszahlungen aus der Rentenversicherung besteuert werden. Maßnahmen der Bundesregierung zur Beseitigung der Doppelbesteuerung der Rente Um eine doppelte Besteuerung der gesetzlichen Renten zu beseitigen, hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen. So wurde bereits für das Jahr 2023 festgelegt, dass die gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung vollständig bei der Steuer abgesetzt werden können. Dies ist im Gesetz verankert. Zudem sollten die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Besteuerung weniger stark herangezogen werden. Bislang sieht die Regelung vor, dass ausgehend vom Jahr 2005, in dem 50 Prozent der Rente besteuert werden mussten, der Anteil der zu versteuernden Rente bis zum Jahr 2020 jährlich um zwei Prozentpunkte auf dann 80 Prozent Steueranteil anwuchs. Ab dem Jahr 2020 sollte der Steueranteil jedes weitere Jahr dann nur noch um einen Prozentpunkt anwachsen, bis im Jahr 2040 dann eine vollständige Besteuerung der Rente erreicht wäre. Umso später man also in Rente geht, desto höher wird die Rente dann besteuert. Maßgeblich für den Anteil der zu versteuernden Rente ist das Jahr, in dem der Rentenbezug beginnt. Zur Vermeidung einer mehrfachen Besteuerung sollte nun ab dem Jahr 2023 der Besteuerungsanteil nicht mehr um jährlich einen Prozentpunkt, sondern nur noch um einen halben Prozentpunkt anwachsen, sodass eine vollständige Besteuerung erst bei Rentnern eintritt, die im Jahr 2058 in Rente gehen. Diese gesetzliche Neuregelung ist im sogenannten Wachstumschancengesetz vorgesehen. Gesetz zur Abmilderung der doppelten Besteuerung der Rente bisher nicht in Kraft Das Wachstumschancengesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Im Bundesrat fand sich aber keine Mehrheit, um dieses Gesetz zu verabschieden. Es wurde zur weiteren Beratung in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat überwiesen. Bereits die Bundesregierung räumte ein, dass die vorliegende gesetzliche Änderung nicht ausreichend sein würde, um das Problem zu beseitigen. Zur vollständigen Vermeidung einer doppelten Besteuerung sowohl für zukünftige Rentner als auch zur Beseitigung einer möglichen im Einzelfall bereits eingetretenen doppelten Besteuerung seien weitere Maßnahmen erforderlich. Dem stimmte der Bundesrat zu, führte aber aus, dass die neue Regelung der Besteuerung in einem eigenen Gesetz geregelt werden sollte. Es solle zudem noch einmal gründlich geprüft werden, ob die Regelung das gewünschte Ziel erreicht. Der Bundesrat verwies darauf, dass durch die vorgesehene Änderung in einigen Fällen eine Überkompensation möglich wäre. Mit anderen Worten: Es könnten durch die pauschale Regelung auch einzelne Rentner begünstigt werden. Doppelbesteuerung der Rente bleibt ein Thema Durch die mittlerweile vorliegende angespannte Haushaltslage beim Bund muss man davon ausgehen, dass die vorgesehenen entlastenden Maßnahmen bei Renten, die zu einer Belastung des Bundeshaushalts führen, vielleicht doch nicht umgesetzt werden. Tatsache ist, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine doppelte Besteuerung von Renten nicht beseitigt ist. Eine weitere aufmerksame Betrachtung der Besteuerung der Rente ist deswegen notwendig. Experten raten dazu, alle Steuerbescheide sorgfältig aufzubewahren, damit eine mögliche verfassungswidrige doppelte Besteuerung von Renten im Streitfall auch bewiesen werden kann.