Monday, January 29, 2024

Russen empört, WADA feiert Schlag gegen „Kinderdoping“

RP ONLINE Russen empört, WADA feiert Schlag gegen „Kinderdoping“ Artikel von RP ONLINE • 2 Std. Lausanne/Köln . Eiskunstläuferin Kamila Walijewa ist fast zwei Jahre nach dem Dopingskandal bei den olympischen Spielen in Peking vom CAS für vier Jahre gesperrt worden. Die russische Eiskunstläuferin Kamila Walijewa ist fast zwei Jahre nach dem Dopingskandal von Peking vom Cas für vier Jahre gesperrt worden. Die Manipulationsaffäre um die russische Eiskunstläuferin Kamila Walijewa hat nach quälendem Hickhack über fast zwei Jahre ein vorläufiges Ende gefunden. Nach der vom Internationalen Sportgerichtshof CAS ausgesprochenen Vier-Jahres-Sperre für die 17-Jährige feiert die WADA einen bahnbrechenden Erfolg im Kampf gegen „Kinderdoping“. Die Russen reagierten hingegen empört und sprachen von einer politisch motivierten Entscheidung. Die dreiköpfige Sportrechtskammer im Schweizer Lausanne stellte fest, dass Walijewa „einen Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen“ Russlands begangen habe. Der Beginn der Sperre wurde auf den 25. Dezember 2021 festgesetzt, Walijewa dürfte also theoretisch bei Olympia 2026 in Mailand starten - so Russen und Russinnen dann überhaupt zugelassen sind. Jetzt RP ONLINE Newsletter Stimme des Westens kostenlos bestellen Der Fall hatte seit Bekanntwerden für riesigen Wirbel gesorgt: Einen Tag nach dem vermeintlichen Olympiasieg Russlands im Teamwettbewerb der Winterspiele von Peking, bei dem die damals 15-Jährige als erste Eiskunstläuferin bei einem olympischen Wettbewerb einen Vierfachsprung gestanden hatte, war ein positiver Dopingtest des Eis-Wunderkindes veröffentlicht worden. Demnach war bei einer Probe im Rahmen der nationalen Meisterschaften im Dezember 2021 bei Walijewa Trimetazidin festgestellt worden. Mit dem Mittel soll die Leistung des Herzens steigerbar sein, laut weltweitem Anti-Doping-Code ist es verboten. Die Begründung von Walijewas Verteidigern: Die junge Eiskunstläuferin aus einem Glas getrunken, aus dem ihr herzkranker Großvater zuvor angeblich sein Medikament eingenommen hatte. Die Medaillen nach dem Teamwettbewerb wurden in Peking nicht vergeben. Da der CAS entschied, dass Walijewa alle seit dem Positivtest gesammelten „Titel, Auszeichnungen, Medaillen, Preis- und Antrittsgelder“ aberkannt werden, wird Gold nun wohl auch nicht an Russland gehen. Auch deshalb schickte der Kreml am Montag prompt eine giftige Botschaft. „Natürlich sind wir damit nicht einverstanden. Aus meiner Sicht ist es eine politische Entscheidung“, sagte Dmitri Peskow, Sprecher von Präsident Wladimir Putin laut russischen Nachrichtenagenturen. Derzeit schwelt der Dauerstreit, ob und wie Sportler und Sportlerinnen aus Russland angesichts vielfältiger Dopingskandale und auch des Angriffskrieges gegen die Ukraine wieder zu internationalen Sportveranstaltungen zugelassen werden. Bei Olympia 2024 in Paris dürfen Russen als neutrale Athleten unter Auflagen starten. Russlands Verhalten in der Doping-Causa Walijewa war letztlich Auslöser dafür, dass die Affäre in Lausanne landete. Die Russische Anti-Doping-Agentur (RUSADA) hatte im Januar 2023 auf eine Strafe für Walijewa verzichtet, die Welt-Anti-Doping-Agentur und der Eiskunstlauf-Weltverband ISU zogen vor den CAS. Die Anhörung war Ende September nach drei Gerichtstagen um mehrere Wochen vertagt worden. Die WADA begrüßte allerdings nun das Urteil und teilte mit: „Kinderdoping ist unverzeihlich.“ Walijewa galt als in Peking 15-Jährige gemäß des Welt-Anti-Doping-Codes als „geschützte Person“, dennoch wurde ihr Fall öffentlich. Eine Ad-hoc-Kommission des CAS ließ Walijewas Einzelstart in Peking zu, unter dem Druck der Öffentlichkeit und unter Tränen stolperte sie in der Kür mehrfach und fiel von Platz eins nach dem Kurzprogramm auf Rang vier zurück. Zwei Jahre später hat die Affäre nun ein Ende - womöglich aber nur ein vorläufiges. Die Entscheidung des CAS ist zwar bindend, die Parteien haben aber das Recht, aus verfahrensrechtlichen Gründen innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht einzulegen.