Tuesday, August 31, 2021

Trunkenheitsfahrt einer Abgeordneten

Trunkenheitsfahrt einer Abgeordneten dpa vor 7 Std. Die Trunkenheitsfahrt einer Berliner AfD-Abgeordneten hat zu einem Konflikt zwischen Abgeordnetenhaus (AGH) und Berliner Staatsanwaltschaft geführt. Die Politikerin war im März alkoholisiert Auto gefahren und in eine Polizeikontrolle geraten. Wie ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft am Dienstag sagte, habe man anschließend einen Strafbefehl gegen die Abgeordnete durchgesetzt. Das war aus Sicht des Abgeordnetenhauses allerdings nicht korrekt, weil deren Immunität noch nicht aufgehoben war. Wie der «Tagesspiegel» (Dienstag) berichtete, protestierte das Abgeordnetenhaus dagegen. Ein Sprecher des Abgeordnetenhauses teilte dazu am Dienstag auf Anfrage mit, das Landesparlament äußere sich grundsätzlich nicht zu Immunitätsangelegenheiten und daher auch nicht zu diesem Fall. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, es sei dabei um die unterschiedliche Auslegung von Rechtsvorschriften gegangen. Daran habe sich der Konflikt entzündet. «Das Abgeordnetenhaus hat es so gesehen, wir sehen es anders.» Zu Details äußerte er sich nicht. Dass am Mittwoch im Rechtsausschuss über die Aufhebung der Immunität der AfD-Abgeordneten beraten wird, wollte der AGH-Sprecher ebenfalls nicht bestätigen. Allerdings steht auf der Tagesordnung der «Antrag auf Entscheidung über die Aufhebung einer Immunität eines Mitglieds des Abgeordnetenhauses zur Ermöglichung der Durchführung eines Strafverfahrens vor dem Amtsgericht Tiergarten». Die Berliner AfD-Fraktion veröffentlichte bereits am vergangenen Donnerstag eine Stellungnahme der betroffenen Abgeordneten unter anderem auf Twitter. Darin räumte Jeanette Auricht ein, am 4. März in Biesdorf mit 0,89 Promille Alkohol im Blut Auto gefahren zu sein, wie die Polizei im Rahmen einer Routinekontrolle festgestellt habe. «Ein Polizeiarzt bescheinigte keine Fahruntauglichkeit. Dennoch liegt ohne Frage ein Fehlverhalten vor, für das ich mich entschuldige und dessen Konsequenzen ich selbstverständlich tragen werde», hieß es in der Erklärung. Dass der Vorgang im Vorfeld der Abgeordnetenhauswahl Ende September nun in die Öffentlichkeit getragen werde, sei eine «wahltaktische Instrumentalisierung des Vorfalls», kritisierte Auricht. «Dieses Spiel ist billig und durchschaubar und offenbart die Methodik unserer Gegner, die AfD mangels inhaltlicher Argumente mit Taschenspielertricks beschädigen zu wollen.»