Thursday, January 23, 2025

Neue Wendung im „Schwachkopf“-Gate um Habeck: Rentner zeigt Grünen-Chef an

FR Neue Wendung im „Schwachkopf“-Gate um Habeck: Rentner zeigt Grünen-Chef an Natalie-Margaux Rahimi • 20 Std. • 2 Minuten Lesezeit Falsche Aussagen Die „Schwachkopf“-Affäre nimmt wieder an Fahrt auf. Ein Rentner verklagt Felix Banaszak wegen Falschaussagen. Die Hintergründe sind brisant. Berlin – Die Kontroverse um die „Schwachkopf“-Affäre rund um Kanzlerkandidat Robert Habeck (Grüne) nimmt eine neue Wendung. Der Rentner, der das „Schwachkopf“-Meme über den Politiker verbreitet hatte, hat nun selbst rechtliche Schritte eingeleitet. Er richtet seine Anzeige gegen den Grünen-Chef Felix Banaszak. Der Rentner wirft sowohl Banaszak als auch dem Bayerischen Rundfunk (BR) vor, falsche Aussagen gemacht zu haben, und verlangt eine Unterlassungserklärung. Nächste Runde im „Schwachkopf“-Fall: Rentner widerspricht Grünen-Chef Banaszak – und zeigt ihn an Zum Hintergrund: Der Rentner hatte im vergangenen Jahr auf X ein Meme mit dem Titel „Habeck als Schwachkopf Professional“ geteilt. Daraufhin wurde bei dem Mann aus Bayern eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Diese Aktion stieß auf breite Kritik. Robert Habeck hatte selbst Anzeige gegen den Rentner erstattet und sein Vorgehen öffentlich verteidigt. Felix Banaszak hatte am 8. Januar in der Sendung „Markus Lanz“ die Situation kommentiert. Er erklärte: „Der Rentner aus Bayern, der so häufig zitiert wurde, hat ja nicht deshalb eine Hausdurchsuchung bekommen, weil er Robert Habeck als Schwachkopf bezeichnet hat, sondern weil gegen den viele andere Verdachtsfälle auf Volksverhetzung und so weiter parallel vorlagen“. Er fügte hinzu: „Niemand bekommt doch eine Hausdurchsuchung, weil er einen Politiker Schwachkopf nennt“. Durchsuchungsbeschluss eindeutig: „Schwachkopf“-Meme war Auslöser für Hausdurchsuchung Der Rentner widerspricht diesen Aussagen und geht nun rechtlich dagegen vor. Laut einem Bericht der Welt seien die Äußerungen von Banaszak falsch. Der Durchsuchungsbeschluss habe klar gezeigt, dass es bei der Hausdurchsuchung ausschließlich um das „Schwachkopf“-Meme ging. Straftatbestände umfassten Paragraf 185, Beleidigung, und Paragraf 188, Majestätsbeleidigung. Von Volksverhetzung war keine Rede. Der Anwalt des Rentners, der ehemalige AfD-Politiker Marcus Pretzell, äußerte sich gegenüber dem Tagesspiegel zu den rechtlichen Schritten: „Wegen der eindeutig falschen Behauptungen des Herrn Banaszak wird derzeit ein ganzes Bündel an Maßnahmen ergriffen, inklusive auch einer Strafanzeige wegen Verleumdung gegen Herrn Banaszak“. Lüge in „Schwachkopf-Affäre“ um Habeck? Felix Banaszak vertraute wohl auf BR Im Vorfeld hatte der Rentner Banaszak aufgefordert, seine Aussage zurückzunehmen, was dieser jedoch ablehnte, wie die Welt berichtet. Banaszak berief sich auf die Berichterstattung des BR, die seine Aussagen stützte. Er berief sich auch auf das Laien-Prinzip, wonach der Vorsitzende der Grünen darauf vertrauen durfte, dass die Berichterstattung des Bayerischen Rundfunks (BR) korrekt war. Der Bayerische Rundfunk hatte berichtet, dass das „Schwachkopf“-Meme nicht der einzige Grund für die Hausdurchsuchung gewesen sei, basierend auf Aussagen der Polizei. Eine erneute Stellungnahme des BR steht derzeit aus. Es ist jedoch bekannt, dass andere Medien, darunter IPPEN MEDIA, die Gründe für die Hausdurchsuchung korrekt dargestellt hatten. Dies könnte Banaszak noch zum Verhängnis werden. Der Rentner sieht sich jedoch in einem anderen Fall, wegen eines weiteren Posts auf X, mit Ermittlungen konfrontiert, die möglicherweise den Straftatbestand der Volksverhetzung betreffen. (nmr)