Monday, January 27, 2025
Abzüge von der Rente: Vier Posten verringern die Auszahlung
Abzüge von der Rente: Vier Posten verringern die Auszahlung
Redaktion RUHR24 • 5 Mon. • 2 Minuten Lesezeit
Die Höhe der Rente ist auch von den Abzügen abhängig. Insgesamt lassen vier Posten den monatlichen Zahlbetrag von Rentnern schrumpfen.
Dortmund – Im März 2024 hat eine Krankenkassen-Änderung für steigende Kosten bei Rentnern gesorgt. Grund waren die gestiegenen Zusatzbeiträge bei einer Großzahl der Kassen. Dies sind jedoch nicht die einzigen Abzüge von der Rente.
Abzüge von der Rente: Vier Posten verringern die Auszahlung
Wer mindestens 35 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen kann, konnte sich im Jahr 2023 über eine durchschnittliche Rente in Höhe von 1550 Euro freuen. Doch das ist nicht der Betrag, der am Monatsende auf dem Konto der Rentner landet.
Wie aus einer Anfrage der ehemaligen Bundestagsfraktion Die Linke an das Bundesarbeitsministerium hervorgeht, blieb Rentnern Ende 2021 ein durchschnittlicher Zahlbetrag von 1370 Euro. Doch was genau führt zu Abzügen bei der Rente?
Abzüge von der Rente: Krankenkasse, Pflegeversicherung und Steuern verringern die Auszahlung
Für die Abzüge bei der Rente sind vier Posten maßgeblich entscheidend. Neben Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung kommen in einigen Fällen darüber hinaus Steuern hinzu. Konkret müssen Rentner folgende Beiträge entrichten:
Krankenversicherung
Zusatzbeitrag bei der Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Steuern
Abzüge von der Rente: 126 Euro weniger durch Krankenversicherung und Zusatzbeitrag
Der gesetzlich festgeschriebene Beitragssatz zur Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent. Dieser wird je zur Hälfte (7,3 Prozent) vom Versicherungsträger und den Rentenbeziehern beglichen. Bei einer durchschnittlichen Bruttorente von 1550 Euro würden somit 113,15 Euro von der Rente abgezogen.
Darüber hinaus erheben die Krankenkassen einen sogenannten Zusatzbeitrag, „um ihren Finanzbedarf, der über die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds hinausgeht, zu decken“, erklärt das Bundesministerium für Gesundheit. Dieser unterscheidet sich von Krankenkasse zu Krankenkasse – liegt jedoch durchschnittlich bei 1,7 Prozent, wovon Rentner erneut die Hälfte tragen. Ausgegangen von der durchschnittlichen Rente liegt der Zusatzbeitrag bei rund 13,18 Euro.
Abzüge von der Rente: Pflegeversicherung zieht rund 62 Euro ab
Anders als bei der Krankenversicherung und dem Zusatzbeitrag müssen Rentner die Beiträge zur Pflegeversicherung in voller Höhe selbst entrichten. Der Beitragssatz liegt seit dem 1. Juli 2023 bei 3,4 respektive 4 Prozent (ohne Kinder) des Bruttoeinkommens.
Ausgehend von der durchschnittlichen Bruttorente würden somit 52,7 Euro beziehungsweise 62 Euro von der Rente abgezogen. Zu guter Letzt müssen Ruheständler unter Umständen Steuern zahlen.
Abzüge bei der Rente: Wann müssen Rentner Steuern zahlen?
Ob dies jedoch tatsächlich der Fall ist, hängt sowohl von der Rentenhöhe als auch vom Rentenbeginn ab. Wer beispielsweise in 2022 in Rente ging, muss lediglich 82 Prozent versteuern.
In 2024 gilt ein Grundfreibetrag von 11.604 Euro. Ob es überhaupt zu einer Veranlagung durch das Finanzamt kommt, ist folglich maßgeblich von den Gesamteinkünften abhängig. Laut Deutsche Rentenversicherung solle man sich bei Fragen an das zuständige Finanzamt wenden.