Sunday, December 31, 2023
„Erst wenn unreparierbar“: Ampel-Ministerin klammert sich an ihre Gasheizung – trotz neuer Förderung
Merkur
„Erst wenn unreparierbar“: Ampel-Ministerin klammert sich an ihre Gasheizung – trotz neuer Förderung
Artikel von Fabian Hartmann •
42 Min.
Gebäudeenergiegesetz
Bauministerin Klara Geywitz rät Verbrauchern, ihre Heizungen rasch zu ersetzen. Sie selbst jedoch will vorerst ihr altes Heizsystem nutzen.
Berlin – Die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Klara Geywitz (SPD) empfiehlt, Erdgasheizungen schneller auszutauschen, als es das am 1. Januar 2024 in Kraft tretende Heizungsgesetz vorsieht. Das Heizungsgesetz, amtlich Gebäudeenergiegesetz (GEG), hatte Geywitz zusammen mit Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) entwickelt. Eine Austauschpflicht gibt es zum Start des Gesetzes nicht – nur für Besitzer eines Standardkessels, der älter als 30 Jahre ist.
Schnellerer Heizungstausch „kann sich lohnen“, plädiert Klara Geywitz – und behält die eigene
„Es kann sich lohnen, die Heizung schneller zu tauschen und keine neue Gasheizung mehr einzubauen“, plädiert Geywitz gegenüber der Zeitungen der Funke Mediengrupp dennoch – in Anbetracht der neuen Förderrichtlinie für den Heizungstausch. Den Start zur Förderung hatte Habeck am Freitag bekannt gegeben.
Die Gasheizung bei ihr Zuhause will Geywitz jedoch nicht ersetzen, bis sie „unreparierbar“ ist. Denn nachhaltig sei auch, Dinge so lange zu nutzen, wie sie funktionieren. Geywitz und ihre Familie hätten auf diese Weise über die letzten beiden Jahre „viel sparsamer geheizt“, fügte die Bauministerin hinzu.
Neues Heizungsgesetz – auch Bundesförderung für effiziente Gebäude tritt ab neuem Jahr in Kraft
Ursprünglich trat das GEG bereits am 1. November 2020 in Kraft. Im Zuge einer ersten Novelle wurde zum 1. Januar 2023 der bisher geltende Neubaustand im Hinblick auf den Jahres-Primärenergiebedarf angehoben. Mit der zweiten Novelle des Gesetzes wurde nun „zudem der Einsatz erneuerbarer Energien beim Einbau neuer Heizungen verbindlich geregelt“, heißt es hierzu seitens des Bundesamts für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Die neue Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll dafür sorgen, dass künftig immer mehr Wohnungen und Gebäude nachhaltiger und klimafreundlicher beheizt werden. Fossile Brennstoffe wie Heizöl oder Gas will man so stückweise reduzieren. Die im Zuge des GEG von der Ampel-Koalition beschlossene Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird ebenfalls ab Jahresbeginn gelten. Sie soll Hauseigentümer bei der Sanierung von Gebäuden unterstützen, damit sie dauerhaft Energiekosten einsparen können. Demnach gibt es für alle Wohn- und Nichtwohngebäude eine Grundförderung von 30 Prozent – das gilt für private Hauseigentümer ebenso wie für Vermieter, Unternehmen sowie für gemeinnützigen Organisationen und Kommunen.
Heizungen, die in Neubauten installiert werden, müssen somit ab 1. Januar 2024 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bei Bestandsgebäuden sollen die zunächst die Kommunen Pläne vorlegen, wie ein Umbau zu mehr Klimaneutralität örtlich funktionieren kann. Generell gilt aber: Hausbesitzer können funktionierende Heizungen vorerst weiter betreiben. Zudem dürfen kaputte Heizungen repariert werden.
Habeck: Bundesförderung im Rahmen des Heizungsgesetzes ist ein „wichtiges Signal“
Bauministerin Geywitz verwies auch auf den in der Bundesförderung enthaltenen Klima-Geschwindigkeitsbonus: Bis zu 20 Prozent der Kosten können selbst nutzende Eigentümer von Wohnungen und Häusern dann für den Ausbau nachhaltigerer Heizsysteme erhalten. Vorausgesetzt, sie stellen ihre Wärmeversorgung besonders schnell auf erneuerbare Energien um.
Den Beginn der Förderung von Hauseigentümern zum Umbau auf nachhaltige Heizsysteme bezeichnete Wirtschafts- und Umweltminister Habeck derweil als „wichtiges Signal“: „Bei Investitionen in klimafreundliche Heizungen greifen wir den Bürgerinnen und Bürgern im Land unter die Arme und unterstützen mit großer finanzieller Kraft des Staates“, erklärte er am Freitag in einer Pressemitteilung.
Das sei entscheidend, um bezüglich des Klimaschutzes im Gebäudebereich voranzukommen – „und zwar so, dass es für die Menschen machbar ist“, fügte Habeck hinzu. Förderanträge können ab Ende Februar bei der bundeseigenen Förderbank KfW eingereicht werden, aber auch rückwirkend für alle ab jetzt in Auftrag gegebenen oder schon begonnenen Vorhaben.