Wednesday, September 27, 2023

Klimaschutz: Wann kommt der Ausgleich für den CO2-Aufschlag? Ampel zögert mit dem Klimageld

Handelsblatt Klimaschutz: Wann kommt der Ausgleich für den CO2-Aufschlag? Ampel zögert mit dem Klimageld Artikel von Stratmann, Klaus • 39 Min. Der CO2-Aufpreis verteuert Tanken und Heizen. Dafür soll es einen Ausgleich geben, das Klimageld. Doch das lässt auf sich warten. Die Ampelkoalition tut sich schwer damit, das zugesagte Klimageld voranzubringen. Das belegt die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Unionsfraktion. Die Ampelkoalition legt sich nicht fest, wann das im Koalitionsvertrag angekündigte Klimageld erstmals ausgezahlt werden könnte. Das belegt die Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der Unionsfraktion. CO2-Preis und Klimageld sind zwei Seiten einer Medaille: Bürgerinnen und Bürger werden beim Heizen und Tanken durch den CO2-Preis belastet, sollen aber über das Klimageld einen Ausgleich erhalten. Das Ministerium verweist darauf, bislang sei es nur darum gegangen, die Voraussetzungen für die Auszahlung eines Klimagelds zu schaffen: Mit dem Jahressteuergesetz 2022 seien die rechtlichen Grundlagen für eine Zulassung der Erhebung und eine Speicherung der Bankverbindung (IBAN) in eine Datenbank geschaffen worden. Derzeit würden die technischen Grundlagen dafür geschaffen, dies umzusetzen. Haushaltsmittel würden jedoch „grundsätzlich nur für umsetzungsreife Vorhaben veranschlagt“. Die Umsetzungsreife sei aber zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Regierungsentwurf 2024 eines Wirtschaftsplans für den Klima- und Transformationfonds (KTF) und die neue Finanzplanung bis 2027 nicht gegeben gewesen. Das Klimageld soll aus den Mitteln des KTF gezahlt werden. Der KTF wiederum speist sich zu großen Teilen aus den Einnahmen des CO2-Preises für die Sektoren Gebäude und Verkehr sowie aus den Einnahmen des Europäischen Emissionshandelssystems. Vielflieger zahlen drauf, wer sparsam lebt, profitiert Das Klimageld soll pro Kopf in gleicher Höhe ausgezahlt werden, die Belastung durch den CO2-Preis dagegen hängt stark vom Konsumverhalten ab. Vielflieger zahlen also drauf, wer sparsam lebt, profitiert. In ihrer Koalitionsvereinbarung hatten sich SPD, Grüne und FDP lediglich darauf verständigt, „einen sozialen Kompensationsmechanismus“ zu entwickeln. Ein Termin für die Einführung des Klimagelds wird im Koalitionsvertrag nicht genannt. Schon die Programmierung des Auszahlungswegs gestaltet sich schwierig. Er soll nach jetzigem Stand erst Anfang 2025 fertig sein. Scholz bremst, Lindner will Auszahlung ab 2025 Allerdings hatte es im Umfeld von Bundesfinanzminister Christian Lindner kürzlich geheißen, die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollten „möglichst schon 2025 genutzt werden, um ein Klimageld auszuzahlen“. Dagegen hatte Bundeskanzler Olaf Scholz zuletzt Ende August betont, die Koalitionäre hätten sich bloß geeinigt, die technischen Möglichkeiten für die Auszahlung des Klimagelds zu schaffen. Die Union sieht das Hin und Her kritisch. „Ein Klimageld war ein Wahlversprechen aller drei Ampelparteien. Jetzt ist die Infrastruktur dafür noch nicht da, das Geld aber schon weg“, sagte Andreas Jung, stellvertretender Vorsitzender der CDU sowie klimaschutz- und energiepolitischer Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion. Das Geld sei bis 2027 für unterschiedlichste Projekte verplant worden. Das Bundeswirtschaftsministerium argumentiert dagegen, bereits heute würden Haushalte und Unternehmen über die Abschaffung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die Strompreiskompensation für Industrieunternehmen sowie Beihilfen nach Paragraf 11 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) entlastet. Union sieht Glaubwürdigkeit gefährdet Jung kritisiert außerdem, dass die Ampel den CO2-Preis des BEHG mehrfach verändert habe. „Mit Zickzackkurs und Wortbruch beschädigt die Ampel die Glaubwürdigkeit des Emissionshandels. Anstelle eines verlässlichen Rahmens wird die Höhe des CO2-Preises von Jahr zu Jahr neu ausgewürfelt wie auf dem Basar“, sagte Jung. Die Höhe des CO2-Preises für die Sektoren Verkehr und Gebäude ist im BEHG geregelt. Das BEHG stammt von 2019. Darin sind für die Jahre zwischen 2021 und 2025 feste Preise je emittierte Tonne CO2 festgelegt, die von Jahr zu Jahr steigen. 2026 sollen sich die Preise in einem Korridor zwischen 55 und 65 Euro bewegen, 2027 soll sich der Preis am Markt bilden. Die Ursprungsfassung des Gesetzes sah für das erste Jahr des Inkrafttretens zunächst nur zehn Euro je Tonne vor, in den Folgejahren dann 20 bis 35 Euro. Nach heftiger Debatte einigte man sich später auf höhere Sätze: für 2021 auf 25 Euro, dann auf 30, 35, 45 und 2025 schließlich auf 55 Euro je Tonne. Infolge des Ukrainekriegs und der Energiekrise beschloss die Ampel im November vergangenen Jahres, den Preis auf dem Satz für 2022 von 30 Euro zu belassen. Die für das laufende Jahr geplante Anhebung auf 35 Euro wurde aufs nächste Jahr, jene für 2024 auf 2025 verschoben. Jetzt will man zur ursprünglichen Steigerung zurückkehren.