Friday, September 29, 2023
Flucht über das Mittelmeer: Schwere Vorwürfe! Arbeiteten Seenotretter mit Schleppern zusammen?
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Flucht über das Mittelmeer: Schwere Vorwürfe! Arbeiteten Seenotretter mit Schleppern zusammen?
Artikel von gom/loc/news.de •
3 Std.
Migranten steigen häufig in überfüllte Schlauchboote von Schleppern, um das Mittelmeer zu überqueren. Beim Versuch das Mittelmeer zu überqueren und so in Richtung Europa zu flüchten, verlieren viele Menschen ihr Leben. Auch weil sie sich auf Schlepper einlassen, die sie auf überfüllten Schlauchbooten in Gefahr bringen. Flüchtlingshelfer wollen die Menschen eigentlich genau aus solchen Situationen retten. Doch arbeiteten NGOs sogar mit Menschenhändlern zusammen?
Vorwürfe gegen Flüchtlingshelfer: Zusammenarbeit zwischen Seenotrettern und Schleppern?
Über diese schweren Vorwürfe berichtet aktuell "Focus online" unter Berufung auf italienische Ermittlungen und eigenen Recherchen. Demnach sollen Schlepper unter anderem Flüchtlinge von der nordafrikanischen Küste zu Schiffen internationaler Hilfsorganisationen gebracht haben, die sie dann weiter nach Italien fuhren. "Focus online" liege ein 650-seitiger Bericht der Ermittlungsbehörden mit belastendem Material vor. 21 Beschuldigte seien in Italien bereits wegen "Beihilfe zur illegalen Einreise von Migranten" angeklagt worden. Die betroffenen Organisationen (zum Beispiel "Jugend Rettet", "Save the Children", "Ärzte ohne Grenzen") weisen die Tatvorwürfe zurück, die sechs bis sieben Jahre zurückliegen, sprechen unter anderem vom Versuch Flüchtlingsretter im Mittelmeer zu kriminalisieren.
NGOs bestreiten Kooperation mit Menschenhändlern
Anwälte der Berliner NGO "Jugend Rettet" scheiterten allerdings 2023 mit Einsprüchen gegen den Strafprozess. Ermittler stellten zudem fest, dass oft keine Fälle von Schiffsbrüchigkeit vorlagen. Nur dies hätte es den Organisationen erlaubt, die Menschen an einen sicheren Hafen in Italien zu bringen. Die Helfer sollen zudem mitbekommen haben, wie die Schleuser Gewalt gegen die Migranten anwendeten und zudem Kriminelle nicht bei den verantwortlichen Behörden angezeigt haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.