Wednesday, September 20, 2023

RBB-Direktorin verliert : Das „Ruhegeld“ rächt sich

Frankfurter Allgemeine Zeitung RBB-Direktorin verliert : Das „Ruhegeld“ rächt sich 3 Std. Schon zwei Klagen ehemaliger RBB-Spitzen hat das Arbeitsgericht abgewiesen. Mit Susann Lange folgt nun die dritte. Die frühere Juristische Direktorin des RBB, Susann Lange, ist vor dem Arbeitsgericht Berlin mit der Klage ge­gen ihre Kündigung gescheitert (Az. 22 Ca 13070/22). Der RBB hatte Lange Anfang Dezember 2022 außerordentlich gekündigt und erklärt, das Dienstverhältnis sei wegen des im Dienstvertrag enthaltenen „Ruhegelds“ nichtig. Zudem habe Lange sich eine Zulage für den ARD-Vorsitz schon vor dessen Beginn gewähren lassen. Das Gericht erklärte den Dienstvertrag wegen der Ruhegeld­regelung für sittenwidrig und nichtig. Lange hätte daraus bis zum Renteneintritt Anspruch auf mehr als 1,8 Millionen Euro gehabt – ohne Gegenleistung. Das Gericht verurteilte sie zudem dazu, 8.500 Euro plus Zinsen zurückzuzahlen. Diese Summe entspricht der ihr gezahlten ARD-Zulage. Gegen die Entscheidung ist Berufung möglich. Das Arbeitsgericht hat schon zwei Klagen ehemaliger RBB-Spitzen abgewiesen: Ende April bestätigte das Gericht die Kündigung der früheren Leiterin der Intendanz (Az. 21 Ca 10927/22). Diese hat inzwischen Berufung eingelegt (Az. 12 Sa 861/23). Anfang September wies das Gericht die Klage des früheren Verwaltungsdirektors Hagen Brandstäter in wesentlichen Teilen zurück (Az. 21 Ca 1751/23). Die zuständige Kammer erklärte den Dienstvertrag wegen der Ruhegeldregelungen ebenfalls für sittenwidrig und daher nichtig. Eine Berufung ist möglich.