Wednesday, September 20, 2023
RBB-Direktorin verliert : Das „Ruhegeld“ rächt sich
Frankfurter Allgemeine Zeitung
RBB-Direktorin verliert : Das „Ruhegeld“ rächt sich
3 Std.
Schon zwei Klagen ehemaliger RBB-Spitzen hat das Arbeitsgericht abgewiesen. Mit Susann Lange folgt nun die dritte.
Die frühere Juristische Direktorin des RBB, Susann Lange, ist vor dem Arbeitsgericht Berlin mit der Klage gegen ihre Kündigung gescheitert (Az. 22 Ca 13070/22). Der RBB hatte Lange Anfang Dezember 2022 außerordentlich gekündigt und erklärt, das Dienstverhältnis sei wegen des im Dienstvertrag enthaltenen „Ruhegelds“ nichtig. Zudem habe Lange sich eine Zulage für den ARD-Vorsitz schon vor dessen Beginn gewähren lassen. Das Gericht erklärte den Dienstvertrag wegen der Ruhegeldregelung für sittenwidrig und nichtig. Lange hätte daraus bis zum Renteneintritt Anspruch auf mehr als 1,8 Millionen Euro gehabt – ohne Gegenleistung. Das Gericht verurteilte sie zudem dazu, 8.500 Euro plus Zinsen zurückzuzahlen. Diese Summe entspricht der ihr gezahlten ARD-Zulage. Gegen die Entscheidung ist Berufung möglich. Das Arbeitsgericht hat schon zwei Klagen ehemaliger RBB-Spitzen abgewiesen: Ende April bestätigte das Gericht die Kündigung der früheren Leiterin der Intendanz (Az. 21 Ca 10927/22). Diese hat inzwischen Berufung eingelegt (Az. 12 Sa 861/23). Anfang September wies das Gericht die Klage des früheren Verwaltungsdirektors Hagen Brandstäter in wesentlichen Teilen zurück (Az. 21 Ca 1751/23). Die zuständige Kammer erklärte den Dienstvertrag wegen der Ruhegeldregelungen ebenfalls für sittenwidrig und daher nichtig. Eine Berufung ist möglich.