Wednesday, October 4, 2023

Kommentar zu Missbrauch durch Migranten: Die Aushöhlung des Sozialstaats

Frankfurter Allgemeine Zeitung Kommentar zu Missbrauch durch Migranten: Die Aushöhlung des Sozialstaats Artikel von Reinhard Müller • 11 Std. Die Würde des Menschen ist keine Frage des Geldes. Sie darf es nicht sein. Jeder ist vor dem Gesetz gleich. Die Würde keines einzigen Menschen darf angetastet werden. Der Staat, dessen Verfassung sich der Menschenwürde an vorderster Stelle verschrieben hat, darf weder Menschen zum Objekt machen, noch darf er zusehen, wie sie verkommen. Er hat für diejenigen zu sorgen, die nicht die Möglichkeit haben, das für sich selbst zu tun. Daraus folgt aber in der Regel kein Anspruch auf eine bestimmte Handlung, gar auf eine bestimmte Summe Geldes. Der Staat darf auch Auflagen machen und Zahlungen an Bedürftige an Bedingungen knüpfen. Kein Problem der Menschenwürde Migranten mit Sachleistungen zu versorgen ist verfassungsrechtlich möglich und auch kein Problem der Menschenwürde, die oft genug zu kleiner Münze verkommt. Nichts steht im Weg. Es ist auch das gute Recht des Staates, dadurch Missbrauch zu verhindern und Anreize zu senken. Der Transfer von Geld in die Herkunftsländer ist ja streng genommen schon ein Beleg für den Missbrauch der konkreten Leistung, jedenfalls dafür, dass der Empfänger sie nicht für sich dringend benötigt. Hiergegen vorzugehen ist Pflicht. Die Wendung von der „Senkung der Sozialleistungen“ hört sich hart an, bedeutet aber nur: den Sozialstaat ernst nehmen. Niemand muss hier nach der EU rufen und im Grunde auch nicht nach dem Bund. Die Länder könnten einmal zeigen, dass sie Staaten sind und der Bund überhaupt nur durch sie existiert. Auch das Bundesverfassungsgericht sollte man nicht als Ausrede für die eigene Untätigkeit vor sich herschieben. Der Gesetzgeber ist die erste Gewalt. Er muss handeln, wenn er das für geboten hält. Das Grundgesetz bietet einen breiten Rahmen. Und auch die Karlsruher Richter sind keine Rechenschieber, sondern haben meist, gerade auch in ihren Entscheidungen zum Existenzminimum, den Bezug zur Wirklichkeit hervorgehoben. Wer den verliert, höhlt letztlich den Sozialstaat aus – und auch die Menschenwürde.