Friday, December 8, 2023

„Omas Häuschen ist sicher“: EU einigt sich bei Gebäudesanierung - Was das für Eigentümer bedeutet

Merkur „Omas Häuschen ist sicher“: EU einigt sich bei Gebäudesanierung - Was das für Eigentümer bedeutet Artikel von Lisa Mayerhofer • 2 Std. Umstrittene Sanierungspflicht vom Tisch Eine „Zwangssanierung“ wird es seitens der EU entgegen anderslautender Berichte nicht geben. Die EU hat sich auf neue Energievorgaben im Gebäudesektor geeinigt. Eigentümer können aufatmen – die Zwangssanierung ist vom Tisch. Ein Überblick über die vereinbarten Vorgaben. Brüssel – Auch die EU hat sich beim Thema Wärmewende bewegt: Das EU-Parlament und der Rat der Mitgliedstaaten haben sich auf neue Energievorgaben im Gebäudesektor geeinigt und am Donnerstagabend (7. Dezember) eine Reform der sogenannten Gebäuderichtlinie vereinbart. Die umstrittene Sanierungspflicht für Hausbesitzer, wie sie ursprünglich im Vorschlag der EU-Kommission vorgesehen war, soll es demnach nicht geben. Eigentümer in Deutschland dürften erleichtert sein. Ein Überblick. Radtke: „Omas Häuschen ist sicher“ – EU einigt sich bei Gebäudesanierung Der zuständige Berichterstatter des Europaparlaments, Ciarán Cuffe (Grüne), sprach am Donnerstagabend davon, etwas Bemerkenswertes sei erreicht worden. Verschwendete Energie sei verschwendetes Geld. „Wir müssen den Bürgern helfen, Geld zu sparen, und sie vor schwankenden Energiepreisen schützen“, so Cuffe. Der CDU-Sozialpolitiker Dennis Radtke teilte nach der Einigung mit: „Für Millionen Eigentümer und Mieter in Deutschland ist das eine beruhigende Nachricht. Omas Häuschen ist sicher.“ Sein Parteifreund Markus Pieper sprach davon, dass nur noch wenig bis gar keine europäische Verbindlichkeit mehr in der Richtlinie enthalten seien. Ursprünglich geplante Sanierungspflicht sorgte in Deutschland für Aufsehen Die Einigung sieht nach Angaben des EU-Parlaments vor, dass ab dem Jahr 2030 alle neuen Gebäude klimaneutral sein sollen, für Gebäude in öffentlicher Hand gilt dies bereits ab dem Jahr 2028. Der gesamte Gebäudebestand soll außerdem bis 2050 klimaneutral sein. Der Kommissionsvorschlag hatte in Deutschland für viel Aufregung gesorgt. Er sah eine verpflichtende Sanierung für die energetisch schlechtesten Gebäude vor. Die Bundesregierung hatte sich lange dafür ausgesprochen, im Zuge der Debatte um das Gebäudeenergiegesetz war sie aber davon abgerückt. Weiterhin strenge Vorgaben für Nicht-Wohngebäude Die Einigung sieht nun nur die allgemeine Vorgabe vor, den durchschnittlichen Energieverbrauch im Gebäudebereich um mindestens 16 Prozent bis 2030 und mindestens 22 Prozent bis 2035 zu senken. Zwar soll der Fokus auf den am bislang schlechtesten sanierten Gebäuden liegen, das Erreichen der Vorgabe liegt aber weitgehend in der Verantwortung der jeweiligen Mitgliedstaaten. Nur für Nicht-Wohngebäude bleibt die Vorgabe, dass die 16 Prozent der am schlechtesten sanierten bis 2033 renoviert werden müssen. Außerdem besteht eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen, wenn dies technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Auch sollen Heizungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen funktionieren, bis 2040 ersetzt werden. Ab 2025 darf der Einbau etwa einer Gas- oder Ölheizung nicht mehr finanziell gefördert werden. Möglich sind aber finanzielle Anreize zum Einbau einer Hybridlösung, wenn der Gaskessel etwa zusammen mit einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe betrieben wird.