Friday, December 22, 2023

Cem Özdemir: Förstern droht der Knast! Empörung über Gesetzesvorhaben des Grünen-Ministers

news.de Cem Özdemir: Förstern droht der Knast! Empörung über Gesetzesvorhaben des Grünen-Ministers Artikel von gom/news.de • 1 Std. An einem Gesetzesvorhaben von Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne), das Freiheitsstrafen für Förster vorsieht, gibt es heftige Kritik. Legt sich Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (58, Grüne) jetzt mit den deutschen Förstern an? Waldbesitzern könnten in zukunft deutlich härtere Strafen bei Vergehen drohen. Das geht aus einem Gesetzesentwurf vor, der aktuell der "Bild" vorliegt. Cem Özdemir plant Reform des Bundeswaldgesetzes laut Bericht - bald drastischere Strafen für Förster? Demzufolge müsste ein Förster, der einen Wald "kahl schlägt" oder "eine Gefahr schafft" künftig sogar mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe rechnen. Bislang war eine Haft bei solchen Verstößen nicht vorgesehen. Hohe Bußgelder (bis zu 50.000 Euro) seien zudem geplant, wenn Besitzer den Wald entgegen dem Gesetz "flächig" düngen, Wurzelstöcke roden oder eine Waldfläche nicht rechtzeitig aufforsten. Waldbesitzer beklagen Misstrauen von Grünen-Politiker, Kritik auch aus FDP und CDU Max von Elverfeldt. Vorsitzender der "Familienbetriebe Land und Forst" bezeichnet die geplante Reform des Bundeswaldgesetzes gegenüber der "Bild" als "absurd". "Die gegenüber dem derzeit geltenden Bundeswaldgesetz neuen Straftatbestände und Bußgeldvorschriften sind Ausdruck eines tiefen Misstrauens gegenüber uns Forstleuten vor Ort. Die Androhung von Freiheitsstrafen setzt Waldbesitzer mit Kriminellen, die Einziehung von Tatmitteln Motorsägen mit Tatwaffen gleich." Auch FDP-Agrarexperte Gero Hocker kritisiert die "drakonischen Strafen" schon bei "kleinsten Regelübertritten". Unionsfraktionsvize Steffen Bilger (44) spricht von einem "bitteren Generalverdacht". Landwirtschaftsministerium von Cem Özdemir will sich an Umweltstrafrecht orientieren Cem Özdemirs Ministerium teilte auf "Bild"-Anfrage dazu lediglich mit: "Bei der Ahndung von Verstößen gegen die neuen Regeln orientieren wir uns an bestehenden Landesgesetzen und am Umweltstrafrecht, das sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten stetig weiterentwickelt hat." Von dem Gesetzesvorhaben seien laut "Bild" rund 750.000 private Betriebe betroffen.