Saturday, June 10, 2023
Wärmepumpe: DGB-Chefin Yasmin Fahimi wirft Bundesregierung schwere Fehler beim Heizungsgesetz vor
DER SPIEGEL
Wärmepumpe: DGB-Chefin Yasmin Fahimi wirft Bundesregierung schwere Fehler beim Heizungsgesetz vor
Artikel von Anton Rainer • Vor 6 Std.
Die Ampelkoalition streitet seit Wochen über die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes. Yasmin Fahimi vom Deutschen Gewerkschaftsbund kritisiert, dass man die Menschen mit ihren Ängsten allein lasse.
Yasmin Fahimi hat der Ampelkoalition schwere Fehler beim Heizungsgesetz vorgeworfen und mehr Entlastungen für betroffene Bürger verlangt. Die Bundesregierung streite seit Monaten »über unfertige Konzepte in der Öffentlichkeit« und lasse die Menschen mit der Angst allein, dass ein Heizungstausch sie finanziell überfordern könnte, sagte die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) der »Rheinischen Post«.
Zudem sei versäumt worden, gleichzeitig Konzepte für die soziale Abfederung zu präsentieren. »Das alles verunsichert die Menschen in hohem Maße«, so Fahimi. Es sei »nicht ratsam, immer wieder zuerst über Belastungen zu reden und dann die Entlastungen hinterherzuschieben.« Der DGB werde »akribisch darauf achten, dass es beim überarbeiteten Heizungsgesetz ausreichend Übergangsfristen, Förderinstrumente und einen sozialen Ausgleich für alle gibt, die nicht mal eben 50.000 Euro oder mehr für eine neue Heizung ausgeben können.«
Ähnliche Befürchtungen hat Fahimi bei den Diskussionen über den CO2-Preis, den die Regierung Anfang 2024 anheben will. Dies könnte »der nächste Schauplatz verstörender Debatten« werden, warnt die DGB-Chefin. »Und zwar, ohne dass gleichzeitig das versprochene soziale Klimageld in irgendeiner Weise bereits in Sicht oder gar in der Ressortabstimmung wäre.« Für das Klimageld ist bisher noch nicht einmal der Auszahlungsweg an die Bürger klar.
Wochenlanger Streit
Die Ampelkoalition streitet seit Wochen über die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes. Angesichts der anhaltenden Differenzen ist unklar, ob das Gesetz, wie ursprünglich geplant, vor der Sommerpause verabschiedet werden kann.
Dazu wäre es nötig, in der nächsten Sitzungswoche des Bundestags ab dem 12. Juni eine erste Lesung anzusetzen. In der darauffolgenden Sitzungswoche könnte dann theoretisch eine Anhörung abgehalten werden. Die Verabschiedung könnte in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause ab dem 3. Juli erfolgen. Am 7. Juli würde sich dann voraussichtlich der Bundesrat abschließend mit dem GEG befassen.