Monday, September 23, 2024
Uefa gesteht Fehlentscheidung ein: Cucurellas Handspiel war ein Elfmeter
Tagesspiegel
Uefa gesteht Fehlentscheidung ein: Cucurellas Handspiel war ein Elfmeter
10 Std. • 2 Minuten Lesezeit
Das Handspiel des Spaniers Marc Cucurella im Viertelfinale gegen das Team von Julian Nagelsmann hätte laut dem europäischen Verband Uefa als solches geahndet werden müssen.
Handspiel. Aber kein Elfmeter, damals jedenfalls.
Große Jubelarien bei den Fans der deutschen Nationalmannschaft im Männerfußball verbieten sich. Nein, Deutschland wird im Nachhinein nicht zum Europameister erklärt werden. Den Titel haben sich die Spanier verdient.
Aber: Das Handspiel des Spaniers Marc Cucurella im Viertelfinale gegen das Team von Julian Nagelsmann hätte laut dem europäischen Verband Uefa als solches geahndet werden müssen. Und es sollte zur Folge haben, dass die Regel künftig konsequenter ausgelegt wird, bei so einem eindeutigen Handspiel im Strafraum.
Schiedsrichter Anthony Taylor aus England hatte beim Stand von 1:1 in der Verlängerung nach dem Handspiel von Cucurella keinen Elfmeter verhängt und weiterspielen lassen. Spanien siegte schließlich 2:1 und wurde später Europameister. Noch im Achtelfinale beim 2:0 gegen Dänemark hatte das deutsche Team einen Elfmeter zugesprochen bekommen, der diskutabler als der nicht gegebene Elfer gegen Dänemark erschien.
Nun soll eine Schiedsrichterkommission der Uefa laut dem spanischen Medium „Revelo“ bestätigt haben, dass Deutschland in der fraglichen Szene im Spiel gegen die Spanier einen Elfmeter hätte bekommen müssen.
In dem Dokument der Uefa, das Schiedsrichterbeobachter Roberto Rosetti laut „Revelo“ erstellt haben soll, heißt es demnach: „Nach den neuesten Uefa-Richtlinien sollte ein Hand-Ball-Kontakt, der einen Torschuss verhindert, härter bestraft und in den meisten Fällen ein Strafstoß verhängt werden. Es sei denn, der Arm des Verteidigers ist sehr nah am Körper oder berührt den Körper. In diesem Fall hat der Verteidiger den Torschuss mit seinem Arm gestoppt, der weit abgespreizt war, sodass aufgrund einer Vergrößerung der Körperfläche ein Strafstoß hätte verhängt werden müssen.“ (Tsp)