Monday, August 26, 2024
Solingen-Attentäter entzog sich offenbar gezielt seiner Abschiebung
WELT
Solingen-Attentäter entzog sich offenbar gezielt seiner Abschiebung
7 Std. • 2 Minuten Lesezeit
Der Verdächtige des Messer-Anschlags von Solingen ist entgegen vorheriger Meldungen anscheinend bewusst abgetaucht, als seine Abschiebung unmittelbar bevorstand. Kurz nach Ablauf einer entscheidenden Frist tauchte er dann wieder auf. Das nährt Vermutungen, dass er zuvor beraten worden war.
Der spätere Tatverdächtige von Solingen hat sich nach Angaben aus Behördenkreisen wohl gezielt seiner Überstellung nach Bulgarien entzogen – und kam damit durch. Der heute 26-jährige Syrer kam demnach am 25. Dezember 2022 nach Deutschland. Für sein Asylverfahren zuständig war nach den europäischen Dublin-Regeln aber Bulgarien. Bulgarien stimmt dieser Rückführung auch schnell zu, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit in Berlin und bestätigte damit Recherchen von WELT.
Ein erster Versuch, Issa Al H. nach Bulgarien zurückzuschicken, scheiterte am 3. Juni 2023, die Behörden trafen ihn in seiner Unterkunft in Paderborn (Nordrhein-Westfalen) nicht an. Normalerweise müssten dann weitere Versuche folgen. Die Ausländerbehörde müsste versuchen festzustellen, ob jemand möglicherweise untergetaucht ist. Auch ein Haftbefehl könnte ausgestellt werden.
Gesuchter Tatverdächtiger von Solingen stellt sich
Wenn einmal offiziell festgestellt ist, dass jemand untergetaucht ist, kann die normalerweise sechsmonatige Frist für eine Dublin-Überstellung – also eine Abschiebung in ein anderes, zuständiges europäisches Land – um zusätzliche zwölf Monate verlängert werden. Dies geschah im Fall des Syrers aber nicht.
Der Verdächtige wird von SEK-Beamten zum Generalbundesanwalt in Karlsruhe gebracht
Wie eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Montag mitteilte, werden die meisten von Deutschland beantragten Dublin-Überstellungen von Asylbewerbern in andere EU-Staaten nicht vollzogen. Dies gilt in der Mehrheit der Fälle auch dann, wenn das angefragte Empfängerland der Aufnahme zugestimmt hat. Gründe dafür nannte die Sprecherin nicht, allerdings liegt die Zuständigkeit für die Überstellungen vorwiegend bei den Ländern.
Laut dem Ministerium wurden im ersten Halbjahr 2024 insgesamt 36.795 Dublin-Übernahmeersuchen gestellt. Davon hätten in 21.314 Fällen die angefragten Staaten zugestimmt. Tatsächlich erfolgt seien im laufenden Jahr bis Ende Juni aber lediglich 3043 Überstellungen. Im Gesamtjahr 2023 gab es 74.622 solcher Übernahmeersuchen von Deutschland an andere EU-Staaten. Erfolgt seien 5053 Überstellungen.
Profundes Wissen über Fristen und Rechte
Für Issa Al H. lief den Angaben zufolge am 20. August die Sechs-Monats-Frist ab. Vier Tage später sei H. demnach wieder aufgetaucht. Dies deute darauf hin, dass er gut über die Fristen und seine Rechte informiert gewesen sei, hieß es. Ob und wie der Attentäter Unterstützung erhalten hat, ist Gegenstand von WELT-Recherchen.
Später wechselte er von der Flüchtlingsunterkunft in Paderborn nach Solingen. Das für Flucht und Integration zuständige Ministerium in NRW machte zu dem Fall auf zunächst keine Angaben.
Auch NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) äußerte sich zur gescheiterten Abschiebung: „Wir müssen schauen, ob alles richtig gelaufen ist. Wenn etwas schief gelaufen ist, muss das klar benannt werden“, sagte der CDU-Politiker bei einem Statement in Solingen. Der Fall zeige, wie unglaublich kompliziert es den zuständigen Behörden gemacht werde.
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