Monday, August 19, 2024

Null-Rente: Hunderttausende Rentner haben keinen Anspruch auf Geld

RUHR24 Null-Rente: Hunderttausende Rentner haben keinen Anspruch auf Geld Artikel von Raphael Strecker • 1Tage • 2 Minuten Lesezeit Die Nullrente betrifft jährlich Hunderttausende in Deutschland. 538.000 Fälle zählte die Rentenversicherung letztes Jahr - doch was steckt dahinter? Dortmund – Besonders optimistisch blicken wahrscheinlich wenige Menschen auf die Rente. Da ist es auch nicht zuträglich, dass momentan Renten-Kürzungen diskutiert werden, die 9 Millionen Bürger betreffen würden. Unter bestimmten Umständen liegen die Ansprüche sogar bei null. Laut Bundeszentrale für politische Bildung bezeichnet man als Nullrente eine Situation, in der Hinterbliebene trotz grundsätzlichem Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente keine Auszahlung erhalten. Dies tritt ein, wenn das eigene Einkommen einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Besonders häufig sind Männer von der Nullrente betroffen. Der Grund: Sie verfügen oft über höhere Einkünfte, die dann auf die potenzielle Hinterbliebenenrente angerechnet werden. Rente für Hinterbliebene: Viele Witwen und Witwer bekommen kein Geld Doch einen Schritt zurück: Eine Hinterbliebenenrente steht im Normalfall Witwen oder Witwern zu, deren Ehepartner verstorben ist. Voraussetzung ist, dass die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat und der verstorbene Partner die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt hat (Mehr Politik-News auf RUHR24 lesen). Es gibt zwei Arten von Hinterbliebenenrenten: Die kleine Witwen- oder Witwerrente beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen und wird in der Regel für maximal zwei Jahre gezahlt. Die große Witwen- oder Witwerrente hingegen beläuft sich auf 55 Prozent und wird unbefristet gezahlt, wenn der Hinterbliebene mindestens 47 Jahre alt ist, ein Kind erzieht oder selbst erwerbsgemindert ist. Null-Rente: Bei zu hohem Einkommen erlischt der Anspruch auf Witwenrente Wie die Frankfurter Rundschau berichtet, gab es zum 1. Juli 2024 einige Änderungen bei der Witwenrente. So liegt der aktuelle Freibetrag für die Witwenrente seitdem bei 1.038,05 Euro monatlich (Stand: Juli 2024). Einkommen, das darüber hinausgeht, wird zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Bei entsprechend hohem Einkommen kann dies dazu führen, dass kein Auszahlungsbetrag mehr übrig bleibt – die Rente sinkt auf null. Wichtig zu wissen: Der Anspruch auf Hinterbliebenenrente geht nicht dauerhaft verloren. Er ruht lediglich, solange das eigene Einkommen zu hoch ist. Ändert sich die finanzielle Situation, etwa durch Arbeitszeitreduzierung oder den Eintritt in die eigene Altersrente, kann der Anspruch wieder aufleben. Die Rentenversicherung prüft nicht automatisch, ob wieder ein Anspruch besteht. Nullrentner müssen selbst aktiv werden. Bereits bei einem Rückgang des Bruttoeinkommens um 10 Prozent kann eine Neuberechnung beantragt werden. Beim Übergang in die eigene Altersrente wird der Anspruch auf Hinterbliebenenrente automatisch überprüft. Es besteht die Möglichkeit, rückwirkend für bis zu vier Jahre eine Neuberechnung zu beantragen, falls man eine Einkommensänderung versäumt hat zu melden. Mit Kenntnis der Regeln und rechtzeitiger Meldung von Einkommensänderungen muss die Nullrente kein endgültiger Zustand sein.