Thursday, April 24, 2025

Wegen Haftbefehl gegen Putin: Medwedew droht mit „Kriegserklärung“

Merkur Wegen Haftbefehl gegen Putin: Medwedew droht mit „Kriegserklärung“ Konstantin Ochsenreiter • 5 Std. • 2 Minuten Lesezeit Warnung vor Konsequenzen Medwedew warnt vor den Konsequenzen eines Konflikts mit einer Atommacht und droht, dass die Aussteller des Haftbefehls verfolgt werden könnten. Moskau – Am 17. März 2023 erließ der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin. Am Mittwoch meldet sich der stellvertretende Vorsitzende des russischen Sicherheitsrates, Dmitri Medwedew, zu Wort: Er droht mit Konsequenzen für Putins Haftbefehl – und bringt russische Atomwaffen ins Spiel. Haftbefehl sei rechtswidrig: Medwedew droht mit atomaren Konsequenzen Die russische Nachrichtenagentur TASS zitiert Medwedew: Länder, die erwägen würden, den Haftbefehl gegen Wladimir Putin zu vollstrecken, sollten sich der Konsequenzen eines Konflikts mit einer Atommacht bewusst werden. Die Federation of American Scientists ging 2023 davon aus, dass Russland mehr Atomwaffen besitze als die USA – und damit die größte Atommacht der Welt sind. Der 2023 erlassene Haftbefehl enthielt die Begründung, dass es einen begründeten Verdacht gebe, Putin habe rechtswidrig ukrainische Kinder nach Russland deportiert. Der Gerichtshof begründete die Veröffentlichung des Haftbefehls damit, dass die Verbrechen noch andauern könnten. Eine öffentliche Verkündung könnte außerdem dazu beitragen, die Fortsetzung der Straftaten zu unterbinden. Urteil des IStGH: Medwedew droht Beteiligten mit Festnahmen und Ländern mit Krieg Die Agentur zitiert Medwedew weiter: Der Haftbefehl gegen sei rechtswidrig und Russland keine Vertragspartei des Gerichtshofs. „Schon die Vollstreckung einer solchen Entscheidung kann als Casus Belli (lat. Kriegsgrund) gegen die an ihrer Verabschiedung beteiligten Länder angesehen werden.“ Medwedew nimmt auch die Einzelpersonen, welche den Haftbefehl ausstellten, in die Verantwortung. Diese müssten „von Ermittlungs- und Justizbehörden verfolgt werden können und müssen“. Der internationale Strafgerichtshof wird von einigen wichtigen Staaten nicht anerkannt, wie den USA, Russland und Israel. Im Kontext von Putins Haftbefehl äußerte sich der Gerichtspräsident Piotr Hofmanski. Gegenüber der Tagesschau erklärt dieser, dass das Gericht nur einen Haftbefehl erlassen könne. Die Vollstreckung müsse durch die internationale Gemeinschaft erfolgen. Dass das Gericht auch gegen Staatschefs keinesfalls zahnlos sein muss, bewies es 2008. Damals erließ es bereits einen Haftbefehl gegen den amtierenden Staatschef Omar al Baschir. Der sudanische Präsident wurde inzwischen gestürzt. Eine Woche für Medwedew: Suizidwünsche, „Nazi“-Beschimpfungen und Atomkriegsfantasien Zuletzt thematisiert Medwedew Russlands Rolle in den internationalen Beziehungen. Er richtet sich insbesondere an die internationale Gemeinschaft, die durch den Internationalen Strafgerichtshof zum Handeln aufgefordert wird. Medwedew betont, dass die Entscheidung zu einer Vollstreckung in dem Bewusstsein getroffen werden müsse, dass das Urteil das Staatsoberhaupt einer Atommacht und eines ständigen Mitglieds des UN-Sicherheitsrats betreffe. Russland ist dort seit dem Zerfall der Sowjetunion ständiges Mitglied und genießt Veto-Rechte. Eine Rolle, welche seit Beginn des Ukraine-Krieges immer wieder diskutiert wurde. Medwedew war in den vergangenen Tagen immer wieder lauthals in Erscheinung getreten: Den designierten Bundeskanzler Merz bezeichnete er wegen seiner Taurus-Äußerungen als „Nazi“, einen Ex-Eishockeyprofi bedrohte er in einem Telegram Post mit den Worten: „Wir warten auf den Suizid des irren Tschechen Hasek“. Der ranghohe Vertreter der russischen Regierung wurde dafür in der Vergangenheit häufig kritisiert. (ko)