Thursday, November 14, 2024

NRW-Richteraffäre: Schwarz-grüne Landesregierung muss grobe Panne einräumen

SZ.de NRW-Richteraffäre: Schwarz-grüne Landesregierung muss grobe Panne einräumen 1 Std. • 2 Minuten Lesezeit Den grünen Justizminister Benjamin Limbach belastet die Affäre seit mehr als einem Jahr. In der Richteraffäre in NRW überschlagen sich die Ereignisse: Die wohl entscheidende Top-Beurteilung für die eigentlich designierte Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts wird aufgehoben. Und nun? Schwarz-grüne Landesregierung muss grobe Panne einräumen In der Affäre um die umstrittene Besetzung der Spitze des höchsten nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) muss die schwarz-grüne Landesregierung erneut eine grobe Panne einräumen: Die Beurteilung für die bislang vom grünen Justizminister Benjamin Limbach nominierte Kandidatin muss aufgehoben werden. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass bei dieser Beurteilung ein Formfehler unterlaufen sei, teilte NRW-Innen-Staatssekretärin Daniela Lesmeister mit. Zuerst berichtete dies die Rheinische Post. Am Donnerstagabend forderte die oppositionelle SPD, nun müsse das gesamte Besetzungsverfahren für die Präsidentin des OVG Münster gestoppt und neu aufgerollt werden. Der hochrangige Posten ist seit inzwischen drei Jahren unbesetzt. Justizminister Limbach will sich erst am Freitag zu dem Fall äußern. Die Affäre belastet Limbach seit weit mehr als einem Jahr. Die Opposition vermutet, der grüne Politiker habe eine Duzfreundin protegiert und forderte wiederholt Limbachs Rücktritt. Inzwischen geht auch ein Untersuchungsausschuss dem Fall nach, der mittlerweile vier Gerichte beschäftigte, darunter zuletzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die von der Regierung im Sommer 2023 ausgewählte Kandidatin arbeitete bisher im NRW-Innenministerium als Abteilungsleiterin. Deshalb hatte die dortige Staatssekretärin Lesmeister im Herbst 2022 eine Beurteilung erstellt, die nur Bestnoten auswies. Allerdings war Lesmeister erst seit wenigen Monaten auf ihrem Posten. Ihr pensionierter Amtsvorgänger jedoch – der weitaus länger Vorgesetzter der OVG-Kandidatin war – wurde nicht eingebunden, obwohl dies eine Richtlinie des Innenministeriums verlangt. Nach einem Rechtsgutachten, das ein Experte für die oppositionelle Fraktion von SPD und FDP vorige Woche erstellt hatte, war deshalb die gesamte Beurteilung rechtswidrig: Dieser Mangel, so Gutachter Jürgen Lorse, sei „nicht heilbar“ – und deshalb sei auch die darauf aufbauende Entscheidung der NRW-Regierung zur Ernennung der Kandidatin rechtswidrig. Zeugen hatten im Untersuchungsausschuss ausgesagt, dass die Kandidatin auf Grundlage dieses Gutachtens an ihren männlichen Mitbewerbern vorbeigezogen war. „Was für ein Desaster für die Landesregierung! Das gesamte OVG-Besetzungsverfahren ist damit hinfällig. Es fällt wie ein Kartenhaus in sich zusammen“, erklärte die SPD-Obfrau des Untersuchungsausschusses, Nadja Lüders: „Die schwarz-grüne Landesregierung hat sich nicht nur bis auf die Knochen blamiert, sie hat damit auch der Justiz schweren Schaden zugeführt.“