Saturday, January 13, 2024

Vermieter will Fahrradgarage: Gemeinde macht ihm einen Strich durch die Rechnung

Vermieter will Fahrradgarage: Gemeinde macht ihm einen Strich durch die Rechnung Artikel von Vanessa Finkler • 19 Std. Eine Fahrradgarage schützt das E-Bike bei Wind und Wetter. Der Vermieter des Mehrfamilienhauses wollte selbst einen Teil zur Mobilitätswende beitragen und seinen Mietern das E-Bike-Fahren erleichtern. Denn bislang müssen sie die rund 30 Kilogramm schweren Räder jedes Mal in den Keller und wieder heraustragen. Da überlegt man sich durchaus zweimal, ob man wirklich aufs Rad steigt und diesen Kraftakt auf sich nimmt. Doch der Vermieter hatte schnell eine Lösung parat: eine Fahrradgarage im Vorgarten. So wären die E-Bikes vor dem Wetter und möglichen Diebstählen geschützt. Wie die Braunschweiger Zeitung berichtet, bleibt der Plan jedoch bloß eine Idee. Denn die Gemeinde stellt sich quer. Bebauungsplan sorgt für Ärger beim Vermieter Bis zu der Frage, wie genau die Fahrradgarage aussehen soll, kam der Vermieter gar nicht erst. Denn beim Vorsprechen im Rathaus war die Angelegenheit schnell vom Tisch. Die Antwort der Gemeinde: Eine Fahrradgarage dürfe man dort nicht bauen. Dabei hatte der Wohnungseigentümer sogar schon eine Bauberatung für 36 Euro in Anspruch genommen, um sich über seinen Plan zu informieren. Doch obwohl das Gebäude ihm gehört, muss er sich an den Bebauungsplan halten und der sieht eine Garage im Vorgarten nicht vor. Darin heißt es nämlich: „Der Bebauungsplan setzt Flächen von einer Tiefe von drei Metern für Vorgärten fest, die von baulichen Anlagen freizuhalten sind.“ Eine Ausnahme gibt es für das Mehrfamilienhaus nicht und auch eine Änderung des Plans steht nicht zur Debatte. Dabei stammt der aus dem Jahr 1950. Eine Zeit, zu der an E-Bikes noch niemand dachte. Detlef Kühn ist Bezirksbürgermeister in Braunschweig und kann den Ärger des Vermieters nachvollziehen. Er versteht jedoch auch die Seite der Verwaltung. Denn die Änderung des Bebauungsplans wäre keine einfache Angelegenheit. Hinzu kommt das Problem, dass mit einer Sonderregelung für Fahrräder auch die Frage aufkommt, wie man mit Wünschen von Autofahrern umgeht, die beispielsweise den Vorgarten ebenfalls zu einer Parkfläche umfunktionieren möchten.