Friday, January 12, 2024

Sahra Wagenknecht im Visier wegen Asyl-Lüge? – „Sie erzählt Quatsch“

Der Westen Sahra Wagenknecht im Visier wegen Asyl-Lüge? – „Sie erzählt Quatsch“ Artikel von Alexander Riechelmann • 2 Std. Ex-Linke Sahra Wagenknecht hat ihre neue Partei vorgestellt. Ein konkretes Programm gibt es noch nicht. Doch zumindest einige Punkte hat sich das „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW) bereits auf die Fahne geschrieben. Unter anderem ist die Abschaffung des individuellen Rechts auf Asyl ein großes Thema. Doch dabei stützt sich die Politikerin anscheinend auf falsche Zahlen. In einem Video sorgt eine Anwältin für Klarheit. Wagenknecht: Harter Asyl-Kurs in BSW Am Montag (8. Januar) hat Sahra Wagenknecht die Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW) gegründet. Ein detailliertes Programm legte die BSW noch nicht vor – das soll nach Wagenknechts Worten zusammen mit Bürgern und Experten erarbeitet werden. Doch schon im Oktober veröffentlichte das Bündnis eine Übersicht mit einigen wichtigen Positionen. Ein großer Punkt davon ist das Thema Asyl. Die Zuwanderung sei laut Wagenknecht „immens“ und überfordere das Land. Die aktuellen Gesetze führten zu langen Verfahren. Das gehe so weit, dass viele keinen Schutz bekämen, obwohl sie ihn verdienten. „Das sehen wir an den Zahlen, noch nicht einmal ein Prozent derer, die einen Asylantrag stellen, haben auch ein Asylrecht“, behauptet die Politikerin. Ein-Prozent-Aussage falsch? Doch bei der Ein-Prozent-Aussage stützt sich Wagenknecht auf falsche Tatsachen, findet Abgeordnete und Anwältin Clara Anne Bünger. „Wagenknecht erzählt Quatsch“, macht Bünger in einem Video auf der Plattform X klar. Im deutschen Grundgesetz ist das Recht auf Asyl verankert. Aber durch einen Asylkompromiss von 1993 ist das Recht auf Asyl so ausgehöhlt, dass es fast niemandem mehr Schutz biete. „Das sind die 1 %, von denen Wagenknecht hier redet.“ Das heiße aber nicht, „dass nur ein Prozent Schutz bekommen. Denn dieses Gesetz spielt bei der Frage des Schutzanspruchs keine Rolle.“ In der Praxis bekommen laut der Anwältin Menschen auf Grundlage von EU-Recht und der Genfer Flüchtlingskonvention einen Schutz. Rechtlich macht es keinen Unterschied, ob eine Person nach Grundgesetz oder EU-Recht Schutz bekommt.