Saturday, January 13, 2024

Medienbericht - Ampel löst Streit um neues Asylgesetz - Bundestag soll Donnerstag abstimmen

FOCUS online Medienbericht - Ampel löst Streit um neues Asylgesetz - Bundestag soll Donnerstag abstimmen Artikel von FOCUS Online • 1 Std. Eigentlich wollte die Ampel-Regierung ihr Gesetz zur schnelleren Rückführung abgelehnter Asylbewerber noch im letzten Jahr über die Bühne bringen. Doch dann lag das Gesetz auf Eis, weil vor allem der Rückhalt der Grünen-Fraktion im Bundestag nicht gewiss war. Nun scheint ein Kompromiss gefunden - jetzt soll alles ganz schnell gehen. Das „Gesetz zur Verbesserung der Rückführung“, das eine schnellere Abschiebung abgelehnter Asylbewerber garantieren will, soll am Donnerstag dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden. Das berichtet die „Bild“-Zeitung. Auch die geplante Einbürgerungsreform soll am Donnerstag auf der Tagesordnung landen, beide Gesetze sollen im April in Kraft treten. Die Ampel-Regierung hatte das Abschiebungsgesetz bereits im Oktober beschlossen, den Bundestag dann aber nie darüber abstimmen lassen. Der Grund: Die Grünen-Fraktion und auch Teile der SPD hatten eine Reihe von verfassungs- und menschenrechtlichen Bedenken angemeldet. Ihre Fraktion werde „genau prüfen, ob diese Grundrechtseingriffe gerechtfertigt seien“, sagte etwa Filiz Polat, Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, im November im Bundestag. Dem Blatt zufolge sollen diese Differenzen jetzt ausgeräumt sein. Einer der strittigsten Punkte war etwa die Frage, ob Personen in Abschiebehaft automatisch Zugang zu einem Anwalt erhalten sollen. Vor allem die FDP war dagegen, aus Furcht vor einer Verzögerung der Verfahren. Der Kompromiss: Wer in Abschiebehaft kommt, erhält nur dann Zugang zu einem Anwalt, wenn zuvor kein Anwalt am Asylverfahren beteiligt war. „Durch die anwaltliche Beratung einiger weniger wird es nicht zu nennenswerten Verzögerungen kommen“, sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese der „Bild“. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Menschen, die abgeschoben werden sollen, künftig für 28 Tage in Haft genommen werden können, statt wie bislang für zehn Tage. Damit soll effektiver als bisher ein Untertauchen des Abzuschiebenden verhindert werden. Minderjährige und Familien mit Minderjährigen sind grundsätzlich von der Haft ausgeschlossen, mit Ausnahme von jugendlichen Intensivstraftätern. Zudem sollen die Behörden auch andere Räumlichkeiten als das Zimmer der jeweiligen Person in einer Gemeinschaftsunterkunft betreten können. Einreise- und Aufenthaltsverbote sowie Einschränkungen bei der Wahl des Wohnsitzes sollen zukünftig außerdem sofort in Kraft treten, auch wenn die betroffene Person Widerspruch oder Klage einlegt. Asylbewerber, die mehrere kleinere Straftaten binnen zwölf Monaten begehen, sollen leichter abgeschoben werden können, ebenso wie Migranten, die aus antisemitischen, sexistischen oder rassistischen Beweggründen Straftaten begehen. Wer seinen Pass fälscht, erhält ein Einreiseverbot, die Strafen für Schleuser werden außerdem angehoben.