Friday, January 12, 2024
Krankenkassen-Änderung – Verbraucher sollen eine Behandlung künftig selbst zahlen
RUHR24
Krankenkassen-Änderung – Verbraucher sollen eine Behandlung künftig selbst zahlen
Artikel von Karolin Stevelmans •
Was die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen und was nicht, ist eine häufig gestellte Frage. Eine Behandlung will Lauterbach nun gänzlich streichen.
Dortmund – „Bezahlt meine Krankenkasse diese Behandlung eigentlich?“ – für gesetzlich Versicherte eine nicht selten aufkommende Ungewissheit. Denn es gibt keinen wirklichen Katalog im Sinne einer Liste aller Leistungen, die die Krankenkassen finanzieren. Bei einer Behandlung will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) jetzt allerdings grundsätzlich den Rotstift ansetzen.
Krankenkassen-Änderung – Verbraucher sollen eine Behandlung künftig selbst zahlen
Lauterbach plant drastische Veränderungen in der Finanzierung von homöopathischen Behandlungen durch gesetzliche Krankenkassen. In einer am Mittwoch (10. Januar) veröffentlichten Erklärung auf der Online-Plattform X (ehemals Twitter) argumentierte der SPD-Politiker, dass Homöopathie als Kassenleistung keinen Sinn ergibt.
Er betonte, dass die Grundlage der Gesundheitspolitik auf wissenschaftlicher Evidenz beruhen sollte und verglich die Unterstützung von Homöopathie mit dem Versuch, den Klimawandel „mit Wünschelruten zu bekämpfen“ (mehr Service-News bei RUHR24).
Homöopathische Arzneimittel basieren auf pflanzlichen, mineralischen und tierischen Substanzen, die extrem verdünnt und oft in Form von Kügelchen (Globuli) eingenommen werden. Allerdings gibt es keinen wissenschaftlichen Konsens darüber, dass homöopathische Behandlungen über Placebo-Effekte hinaus einen messbaren Nutzen bieten. Eine weitere Änderung erwarten Verbraucher beim Arztbesuch – eine App ist notwendig.
Lauterbach kündigt Änderung bei Kassenleistungen an – Homöopathie soll gestrichen werden
Wie der Spiegel berichtet, hat das Gesundheitsministerium unter Lauterbach jetzt Empfehlungen an andere Ministerien versandt, die darauf abzielen, Einsparungen in der gesetzlichen Krankenversicherung vorzunehmen. In diesem Empfehlungspapier heißt es, dass „Leistungen, die keinen medizinisch belegbaren Nutzen haben, dürfen nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden“.
Die Ampel-Koalition in Deutschland: Eine neue Ära der Politik
Die geplante Streichung homöopathischer und anthroposophischer Leistungen in den Satzungen der Krankenkassen soll unnötige Ausgaben vermeiden. Es sei jedoch geplant, dass Zusatzversicherungen weiterhin solche Leistungen abdecken können.
Schon im Oktober 2022 hatte Karl Lauterbach erwägt, Homöopathie als Kassenleistung zu streichen. Obwohl die Homöopathie im Vergleich zu anderen Gesundheitsausgaben nur einen geringen Anteil ausmacht, sieht er sie als unvereinbar mit einer wissenschaftsbasierten Gesundheitspolitik an. Die geschätzte Ersparnis durch diese Maßnahme beträgt laut dem Spiegel höchstens zehn Millionen Euro.