Thursday, July 6, 2023
„Aus meiner Sicht habe ich der Ampel einen Gefallen getan“
WELT
„Aus meiner Sicht habe ich der Ampel einen Gefallen getan“
Vor 1 Std.
Thomas Heilmann (CDU) hat per Eilantrag einen Stopp des Heizungsgesetzes erwirkt. Am Tag nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts zeigt er sich erfreut, aber nicht schadenfroh gegenüber der Ampel. AfD-Abgeordnete, die sich seiner Klage angeschlossen hatten, kritisierte er als „Trittbrettfahrer“.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hat am Donnerstagmorgen in Berlin die Gründe seiner erfolgreichen Klage gegen das Heizungsgesetz der Ampel erläutert. Er monierte das zu schnelle Verfahren vor dem Beschluss im Bundestag. Weil er der Überzeugung ist, dass das Gesetz sonst im nächsten Jahr für verfassungswidrig erklärt worden wäre, sagte er: „Insofern habe ich der Ampel aus meiner Sicht einen Gefallen getan.“
Bei dem kurzfristig angesetzten Termin in der Bundespressekonferenz betonte Heilmann, dass er ohne „Triumphgeheul und Genugtuung der Ampel“ gegenüber auftrete. „Es geht nicht um mich, sondern darum, dass der Bundestag ein Gesetz ordnungsgemäß beschließt. Die Verfahren des Bundestags mangelten auch schon in der letzten Legislatur an ausreichender Sorgfalt.“ Das sei allerdings in den vergangenen Monate deutlich schlimmer geworden. Zunächst habe er dafür wegen des Ukraine-Kriegs Verständnis gehabt, „aber in diesem Zeitdruck sind wir jetzt nicht mehr“.
Oft habe man am Dienstagabend 300 Seiten bekommen, die dann am Mittwoch im Bundestag behandelt haben. „Das habe ich auch schon damals kritisiert.“ Sein Anliegen sei es, zu besseren Gesetzgebungsverfahren zu kommen.
Heilmann betonte, dass das Bundesverfassungsgericht inhaltlich nichts zum Heizungsgesetz gesagt habe – „es ging nur um die Rechte des Parlaments“. Wenn die Ampel jetzt nicht in ein ordentliches Verfahren einsteige, laufe sie in die Gefahr, dass es formell verfassungswidrig werde.
Dann hätte eine Verfassungsbeschwerde Erfolg gehabt und das Gesetz wäre in einigen Monaten oder Jahren aufgehoben worden. „Das wäre für den Klimaschutz die allerschlechteste Lösung gewesen.“ Er würde an Stelle der Ampel jetzt keine Risiken eingehen.
Prinzipiell ist er der Auffassung, dass die Gesetzgebungsverfahren im Bundestag „an Übereilung, Hetze und damit mangelnder Sorgfalt“ leiden. Es habe auch in früheren Legislaturperioden mangelhafte Verfahren gegeben, „das habe ich schon früher gesagt“.
Die Parteien sollten sich jetzt zusammensetzen und Mindestverfahren für dringende Gesetze festlegen. „Wir werden dafür bezahlt, dass wir das ordnungsgemäß machen. Wir sollten den Weckruf aus Karlsruhe nutzen und hören, um zu einem besseren Gesetzgebungsverfahren zu kommen. Das würde die Demokratie und den Parlamentarismus stärken.“
Dürrs Antwort ärgerte Heilmann
Auf die – naheliegende – Frage, warum er als einzelner Abgeordneter und nicht die CDU/CSU-Fraktion gegen das Heizungsgesetz geklagt habe, nannte er als ersten Grund, dass er vorher ohnehin schon mit dem Thema der Verfahrensfragen befasst war und außerdem im Ausschuss für Klimaschutz und Energie sitze.
Konkreter Auslöser sei eine Äußerung des FDP-Fraktionsvorsitzenden Christian Dürr auf seine Frage im Bundestag gewesen: Dieser habe ihn vier Minuten belehrt, was Ursula von der Leyen alles falsch mache: „Das war inhaltlich verfehlt und keine Antwort.“ Außerdem habe das Gesetz viele Besonderheiten: „Ich hab schon im März darauf hingewiesen, dass das verfahrensmäßig schiefläuft. Das habe dann Nina Scheer von der SPD als „unzulässige Vorratskritik“ bezeichnet.
Hinzu kam der Zeitdruck: „Dann war Wochenende, und mir war klar, dass wir das jetzt ganz schnell machen müssen. Mit zwei Mitarbeitern haben wir dann die Klage innerhalb von drei Tagen in einer Gewaltaktion geschrieben – das wäre zusammen mit der Fraktion so gar nicht gegangen.“
„Die AfD ist Trittbrett gefahren“
Auf eine weitere Frage, ob sich die AfD seiner Klage angeschlossen habe, antwortete er: „Die AfD ist Trittbrett gefahren.“ Er habe der Sache formell widersprochen, das habe das Verfassungsgericht für nicht möglich erklärt. „Das ist jetzt ein schönes Thema für Doktorarbeiten.“ Die AfD verfolge ein völlig anderes Ziel: „Mir geht es um CO₂-Einsparung, auch im Gebäudesektor.“
Heilmann zählte auf, was man allgemein besser machen könnte: Eine Mindesttageszahl, wann Experten nach Vorliegen des Gesetzestextes zur Befragung eingeladen werden und eine Mindestauswertungszeit, um deren Aussagen anschließend zu beraten.
Im konkreten Fall des Heizungsgesetzes reiche eine Bundestags-Sondersitzung in zwei Wochen aus seiner Sicht nicht: „Die Ampel muss jetzt nachsitzen – das ist zwar unangenehm, aber politisch nicht schlimm. Ein verfassungswidriges Gesetz im nächsten Frühjahr ist ein viel größeres Risiko.“ Wenn die Ampel einen klugen Verfahrensvorschlag mache, brauche man kein weiteres Verfahren in Karlsruhe.