Tuesday, November 7, 2023
Wird die Witwenrente abgeschafft? Expertin mit drastischen Vorschlag
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Wird die Witwenrente abgeschafft? Expertin mit drastischen Vorschlag
Artikel von Franziska Klemmer •
3 Std.
Wenn der Ehepartner oder die Ehepartnerin verstorben ist, ist dies für die Hinterbliebenen immer ein tragischer Verlust. Neben der Trauer kommen oft auch finanzielle Sorgen hinzu. Um zumindest finanzielle Nöte etwas zu lindern, gewährt die gesetzliche Rentenversicherung dem hinterbliebenen Ehepartner eine Witwenrente. Die Ökonomin Monika Schnitzer ist jedoch der Ansicht, dass Witwer:innen in Deutschland bald großen Veränderungen gegenüberstehen könnten, da sie die Witwenrente am liebsten abschaffen würde. Hier findest du alle Details zu diesem Thema.
Die große Babyboomer-Generation steht kurz vor dem Renteneintritt. Mit dem Wegfall der vielen Arbeitskräfte droht der Wirtschaft in Deutschland ein massiver Fachkräftemangel und dem Rentensystem eine gewaltige Belastung. Aus diesem Grund setzt sich Monika Schnitzer, eine Ökonomin und Vorsitzende der Wirtschaftsweisen, für die Abschaffung der sogenannten Witwenrente ein, wie der Spiegel berichtet.
„Die gegenwärtige Regelung mindert die Anreize, eine eigene Erwerbstätigkeit aufzunehmen“, erläutert die Vorsitzende der Wirtschaftsweisen. Darüber hinaus würden einzelne Beitragszahler:innen zur Finanzierung von Rentenansprüchen für nicht erwerbstätige Personen beitragen, die selbst nicht in das System einzahlen, so Schnitzer.
Anstelle der derzeitigen Form schlägt sie das sogenannte Rentensplitting als alternative Regelung vor. Nach der Eheschließung werden die erworbenen Rentenansprüche beider Partner:in hälftig aufgeteilt. Im Falle des Todes des Partners bzw. der Partnerin erhält der/die Hinterbliebene daher die Hälfte der gemeinsam erworbenen Ansprüche sowie die Ansprüche, die vor der Ehe erworben wurden.
Rentensplitting vs. Witwenrente – Was ist der Unterschied?
Das Rentensplitting ermöglicht eine gleichmäßige Aufteilung der Rentenansprüche, die während einer Ehe oder Lebensgemeinschaft erworben wurden. Bei Tod des Partners bzw. der Partnerin erhält der/die Hinterbliebene 50 Prozent der gemeinsamen Ansprüche sowie seine/ihre eigenen Ansprüche aus der Zeit vor der Ehe. Wenn ein Partner bzw. eine Partnerin keine Beiträge geleistet hat, gibt es im Falle des Ablebens keine zusätzlichen Rentenzahlungen.
Diesem Modell steht die uns bekannte große und kleine Witwenrente gegenüber. Bei der großen Witwenrente erhält man 55 Prozent der Rente des verstorbenen Partners bzw. der verstorbenen Partnerin, die dieser/diese normalerweise erhalten hätte. Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent. Diese Ansprüche gelten für die gesamten während des Lebens des Partners bzw. der Partnerin geleisteten Beiträge, selbst wenn keine eigenen Beiträge gezahlt wurden.
Aussage zur Abschaffung sorgt für hitzige Diskussionen
Der Sozialverband VdK lehnt die Forderung der Wirtschaftsweisen entschieden ab. VdK-Präsidentin Verena Bentele betonte gegenüber dem „Münchner Merkur“ und der „tz“, dass sie den Vorschlägen von Schnitzer zum flächendeckenden Rentensplitting „wirklich nichts abgewinnen“ könne. Sie betont, dass Witwenrenten nach wie vor ein wirksames Instrument im Kampf gegen Armut bei Frauen seien.
Bentele erklärte weiter: „Viele Frauen konnten und können aufgrund unfreiwilliger Teilzeitarbeit und unbezahlter Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen keine ausreichenden Rentenansprüche erwerben.“ Wenn die Rentenversicherung eine höhere Anzahl von Beitragszahlerinnen und ein höheres Rentenniveau für alle erreichen möchte, „müssen wir an anderen Stellen ansetzen“.