Wednesday, November 8, 2023
Bürgergeld wird ab Januar 2024 deutlich erhöht: Wie viel Berechtigte dann vom Staat bekommen
Merkur
Bürgergeld wird ab Januar 2024 deutlich erhöht: Wie viel Berechtigte dann vom Staat bekommen
Artikel von Franziska Kaindl •
48 Min.
Nachfolger des Arbeitslosengeld II
Bürgergeld wird ab Januar 2024 deutlich erhöht: Wie viel Berechtigte dann vom Staat bekommen
Der Staat erhöht zum 1. Januar 2024 die Regelsätze fürs Bürgergeld. Auf diese Weise soll der hohen Inflation entgegengewirkt werden.
Das Bürgergeld ist der Nachfolger des Arbeitslosengeld II, auch bekannt als „Hartz IV“. Die Reform dient dazu, schneller auf höhere Lebenshaltungskosten reagieren zu können. Und das soll nun zum 1. Januar 2024 geschehen: Ab dann erhalten Bezugsberechtigte nämlich mehr Geld.
Wer hat ein Recht auf Bürgergeld?
Wer zuvor Anspruch auf das Arbeitslosengeld 2 (ALG II) oder Sozialgeld hatte, ist nun auch dazu berechtigt, Bürgergeld zu beziehen. Es dient dazu, erwerbsfähigen Menschen zu helfen, die sich in einer Notlage befinden und nicht mehr für den eigenen Unterhalt sorgen können. Auf diese Weise sollen sie sich stärker darauf konzentrieren können, mehr Zeit in Qualifizierung, Weiterbildung oder Arbeitssuche zu investieren. Das Neue am Bürgergeld ist jedoch, dass Preisentwicklungen aufgrund der Reform inzwischen früher bei den Zuschüssen berücksichtigt werden können. Der Bedarf wird nicht mehr rückwirkend, sondern bereits im Voraus an die Teuerungsraten angepasst, wie die Bundesregierung auf ihrer Webseite mitteilt.
Wie werden die Regelsätze fürs Bürgergeld berechnet?
Die Regelsätze werden auf Basis einer Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) festgelegt, die alle fünf Jahre durchgeführt wird. Die letzte Stichprobe wurde 2018 gemacht, auf dieser fußen auch die aktuellen Anpassungen. Solange noch keine Ergebnisse einer neuen Stichprobe vorhanden sind – diese wird derzeit bis Ende Dezember durchgeführt –, errechnet das Statistische Bundesamt eine Fortschreibung der Regelbedarfe anhand eines Mischindex aus Preisentwicklung (70 Prozent) und Nettolohnentwicklung (30 Prozent).