Monday, November 6, 2023
Berlin: Cleverer Renter (79) überlistet Trickbetrügerin
BERLIN LIVE
Berlin: Cleverer Renter (79) überlistet Trickbetrügerin
Artikel von Anouschka Hamp •
5 Std.
Immer wieder versuchen Trickbetrüger Menschen in der Hauptstadt zu überlisten. Sei es mit Enkeltricks, als falsche Polizisten verkleidet oder in der Gestalt von Fake-Handwerkern. Das kann mitunter einen großen finanziellen Schaden für die Betrogenen nach sich ziehen.
Die Täter zu fassen, ist oft gar nicht mal so einfach. Doch in Berlin konnte ein aufmerksamer Rentner eine Trickbetrügerin selbst überlisten – quasi mit Gott an seiner Seite. Auf Anfrage von BERLIN LIVE teilte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin nun weitere Details in diesem Fall mit.
Berlin: Betrügerin will Rentner mit „Schockanruf“ drankriegen
Am 17. Februar 2023 soll der 78-Jährige laut der Generalstaatsanwaltschaft Berlin einen sogenannten „Schockanruf“ bekommen haben: Eine unbekannte Frau teilte ihm am Telefon mit, dass seine Tochter angeblich einen schweren Verkehrsunfall mit einem Todesopfer verursacht habe.
Es folgte ein Gespräch mit einer anderen Frau, die sich als Rechtsanwältin ausgab. Sie sagte ihm, ein Richter am Amtsgericht Charlottenburg habe seine Tochter in Haft genommen. Gegen eine Kaution von 69.000 oder 79.000 Euro käme sie aber wieder auf freien Fuß.
Bibel statt Geld
Doch der Appell der Betrügerinnen ging nicht auf: Der Mann behauptete geistesgegenwärtig, 163 500-Euro-Scheine zu Hause zu haben, die er übergeben könne, um seine Tochter zu befreien. Kurz darauf soll die 27-jährige Betrügerin als Abholerin erschienen sein.
Der Mann übergab ihr zwar eine Tasche – doch darin war nicht etwa das Geld, sondern lediglich eine Bibel. Und das war noch nicht Überraschung genug: Der Mann hatte bereits vorher die Polizei verständigt, die die Frau direkt bei ihm zu Hause festnehmen konnte. Die Mittäterin, die sich als Rechtsanwältin am Telefon ausgegeben hatte, ist bislang noch unbekannt.
Versuchter Betrug kann in Deutschland mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren und neun Monaten geahndet werden. Auf Anfrage von BERLIN LIVE teilt die Generalstaatsanwaltschaft Berlin schriftlich mit: „Aus dem Umstand, dass Anklage zum Strafrichter erhoben wurde, lässt sich schließen, dass hier wohl eher eine Geld- oder Bewährungsstrafe im Raum steht, jedenfalls aber keine zwei Jahre übersteigende Strafe.“